Nichtraucherschutzgesetz

Seit dem 01.08.2010 besteht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG, umgangssprachlich Nichtraucherschutzgesetz) in seiner derzeitigen Fassung.

  • Hier wird geregelt, in welchen Gebäuden bzw. Betrieben das Rauchen unzulässig ist.
  • Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Einrichtungen für Kinder / Jugendliche.
  • Sofern Sie Fragen oder Beschwerden haben, bitten wir diese direkt an uns zu richten.
  • Beschwerden sollten schriftlich und detailliert erfolgen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Grünn, Michael
Sachgebietsleiter
08122 / 58-1204 08122 / 58-1288 216

Landratsamt Erding

Gaststättenrecht

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1204
Fax: 08122 / 58-1204
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr