Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht, Unterhalt)
FAQ - Fragen und Antworten
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.
Für die Beurkundung ist eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Sie müssen einen Zeitbedarf von ca. 1 Stunde einplanen und vorab einen Termin vereinbaren. Die Beurkundung im Jugendamt ist kostenfrei.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf deutsches Recht und sind nicht abschließend. Bei Internationaler Beteiligung oder besonderen Konstellationen (z.B. eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, hör-, sprach- oder sehbehinderte Menschen) können sich abweichende Handlungsweisen ergeben. Der/die zuständige Urkundsbeamte/in informiert Sie gerne.
Ihre Anprechpartner nach den Anfangsbuchstaben - Nachname des Kindes
Wenn das Kind noch nicht geboren ist nach dem Nachnamen der Mutter.
A-K Irmgard Mayr (Mi, Fr sowie Di nach Vereinbarung)
L Rüdiger Lindenau (ganztags)
M-N Irmgard Mayr (Mi, Fr sowie Di nach Vereinbarung)
O-P Rüdiger Lindenau (ganztags)
Q-R Anne-Sophie Unger (ganztags)
S-T Irmgard Mayr (Mi, Fr sowie Di nach Vereinbarung)
U-Z Rüdiger Lindenau (ganztags)
Terminvereinbarung erforderlich
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Mayr,
Irmgard
Sachbearbeiterin
|
+49 8122 58 1163 | +49 8122 58 13750 | 123 | irmgard.mayr@lra-ed.de |
Lindenau,
Rüdiger
Sachbearbeiter
|
+49 8122 58 1303 | +49 8122 58 1399 | 119 | ruediger.lindenau@lra-ed.de |
Unger,
Anne-Sophie
Sachbearbeiterin
|
+49 8122 58 1084 | +49 8122 58 1399 | 123 | anne-sophie.unger@lra-ed.de |
Zuständige Sachgebietsleitung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Irmer,
Sandra
Sachgebietsleiterin
|
+49 8122 58 1349 | +49 8122 58 1399 | 117 | sandra.irmer@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Jugend und Familie (Beurkundungen)
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr