Häufig gestellte Fragen / FAQs

Grundsätzlich gibt es viele Möglichkeiten, welche jeweils im Einzelfall besprochen werden können. Am besten melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin, um die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen zu finden.

Unabhängig von einer Beratung beim Pflegestützpunkt sind mögliche erste Schritte:

  1. Fragen Sie Ihren Angehörigen, wie er sich den kommenden Lebensabschnitt vorstellt.
  2. Beantragen Sie einen Pflegegrad.
  3. Informieren Sie sich über unterstützende Angebote in Ihrem Umkreis, wie beispielsweise ambulante Pflegedienste, Alltagsbegleiter, Nachbarschaftshilfe, Haushaltshilfen oder stationäre Pflegeeinrichtungen.

Besprechen Sie mit Ihrem Angehörigen, ob eine Patienten- und Betreuungsverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht vorliegt. Falls keine Verfügungen vorliegen betonen Sie, wie wichtig dies wäre. Hierzu können Sie sich umfassend bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Erding beraten lassen.

Eine umfassende Beratung erhalten Sie hierzu beim Pflegestützpunkt.

Pflegekasse:

Wenn Sie zuhause nicht mehr selbstständig zurechtkommen, weil Sie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, dem An- und Ausziehen oder der Nahrungsaufnahme benötigen, können Sie einen Antrag auf ambulante Leistungen zur Pflege (Pflegegrad) stellen. Haben Sie bereits einen Pflegegrad, merken jedoch, dass sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Ist die Pflegeperson verhindert und kann die Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht durchführen, können Sie ab Pflegegrad 2 einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.[1]

Sind Sie als zu pflegende Person für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, können Sie ab Pflegegrad 2 einen Antrag auf Kurzzeitpflege stellen.[2]

Wenn Sie zuhause gepflegt werden, Ihre Wohnung / Ihr Haus aber nicht barrierefrei ist oder Sie bestimmte Hilfsmittel benötigen, können Sie einen Antrag auf Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen stellen. Hierzu zählen beispielsweise ein Badewannen-Lift, Haltegriffe oder eine Verbreiterung der Türen. Die Pflegekasse kann die jeweiligen Maßnahmen mit bis zu 4000 € bezuschussen.[3] Hierzu können Sie sich bei der Kommunalen Wohnberatung im Landratsamt Erding beraten lassen.

Ab Pflegegrad 2 haben Sie zudem Anspruch auf das bayerische Landespflegegeld. Hierzu können Sie beim Landesamt für Pflege einen Antrag stellen.

Eine ausführliche Beratung zu Ihrem konkreten Einzelfall erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.

[1] Bundesministerium für Gesundheit. (2022, Juli). Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Ratgeber (10. Aktualisierte Auflage). Berlin: Druck- und Verlagshaus Zarbock.
[2] Bundesministerium für Gesundheit. (2022, Juli). Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Ratgeber (10. Aktualisierte Auflage). Berlin: Druck- und Verlagshaus Zarbock.
[3] Bundesministerium für Gesundheit. (2022, Juli). Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Ratgeber (10. Aktualisierte Auflage). Berlin: Druck- und Verlagshaus Zarbock.

Nachdem der Antrag auf ambulante Leistungen zur Pflege bei der Pflegekasse eingereicht wurde, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst für eine Begutachtung. Dieser lässt Ihnen einen schriftlichen Termin zukommen.

Es gibt sechs verschiedene Module, welche bei der Begutachtung betrachtet und unterschiedlich gewichtet werden: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.[1]

Am besten legen Sie sich am Tag davor schon die wichtigsten Dokumente zurecht, sodass Sie beim Hausbesuch nicht danach suchen müssen. Wichtige Dokumente können sein: Arzt- und Entlassungsberichte, Medikamentenpläne oder die Pflegedokumentation Ihres Pflegedienstes (falls vorhanden).

Für eine umfassende Vorbereitung der Begutachtung steht Ihnen der Pflegestützpunkt sehr gerne zur Verfügung.

[1] Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. (2022, April). Informationen zur Pflegebegutachtung. Zugriff am 07.12.2022 unter https://www.medizinischerdienst.de/fileadmin/MD-zentraler-Ordner/Downloads/01_Pflegebegutachtung/Pflegeflyer_A4-VERSION_2022_DEU_01_UA.pdf.

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget der Pflegekasse in Höhe von 125 € für alle Pflegebedürftigen, die Leistungen von Pflegegrad 1 – 5 erhalten. Er soll die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit bei der Gestaltung des Alltags der Betroffenen fördern. Darüber hinaus dient er zur Entlastung der pflegenden Angehörigen oder vergleichbar Nahestehenden, z.B. durch Betreuungsdienste und Alltagsbegleiter. Mit dem Betrag können außerdem Leistungen der teilstationären- oder Kurzzeitpflege, sowie Leistungen zugelassener Pflegedienste bezahlt werden.[1]

Weitere Informationen zur Nutzung des Entlastungsbetrages erhalten Sie beim Pflegestützpunkt.

[1] Bundesministerium für Gesundheit. (2022, Juli). Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Ratgeber (10. Aktualisierte Auflage). Berlin: Druck- und Verlagshaus Zarbock.

Wenn Sie zuhause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, sind Sie verpflichtet, den Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Dieser findet bei einem Pflegegrad von 2-3 halbjährlich und bei einem Pflegegrad von 4-5 vierteljährlich statt. Bei einem Pflegegrad von 1 können Sie den Einsatz halbjährlich beanspruchen, sofern Sie das möchten.

Die Gespräche dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und der Pflegeperson professionelle pflegerische Unterstützung zu bieten.

Die Beratungsgespräche können durchgeführt werden von: zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachkräften, Pflegeberatern der Pflegekassen, Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften.[1]

Der Pflegestützpunkt Erding führt den oben aufgeführten Beratungseinsatz nicht durch, vermittelt Ihnen jedoch entsprechende Ansprechpartner, die diesen anbieten.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema berät Sie der Pflegestützpunkt sehr gerne.

[1] Bundesministerium für Gesundheit. (2022, Juli). Beratungseinsätze. Zugriff am 06.12.2022 unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/beratungseinsaetze.html.

Wenn durch häusliche Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann, kann die Krankenkasse die Kosten der häuslichen Pflege bis zu einem bestimmten Betrag für bis zu vier Wochen übernehmen.

Benötigen Sie vorübergehend Pflege, z.B. nach einer Operation, sind aber nicht dauerhaft pflegebedürftig, haben Sie Anspruch auf häusliche Krankenpflege, auf eine Haushaltshilfe sowie auf Hilfsmittel.

Wenn Sie einen Pflegegrad von 3 oder höher oder eine Behinderung mit dem Kennzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für Fahrten beantragen.[1]

Eine umfassende Beratung bietet Ihnen der Pflegestützpunkt an.

[1] Bundesministerium für Gesundheit. (2021, Oktober). Pflegeleistungen der Krankenkasse. Zugriff am 07.12.2022 unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/pflegeleistungen-der-krankenkassen.html.

Es gibt ambulante Pflegedienste, welche nach Bedarf zu Ihnen nach Hause kommen und den Betroffenen pflegerisch versorgen. Dazu gehören unter anderem die Hilfe bei der Körperpflege oder der Medikamentengabe.

Des Weiteren gibt es Betreuungsdienste. Von der Kasse anerkannte Dienste können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden und dienen unter anderem der Entlastung pflegender Angehöriger. Die Betreuungskräfte unterstützen die Betroffenen beim Einkaufen, bei der Wahrnehmung von Terminen oder im Haushalt. Auch Tätigkeiten wie z.B. Spielen, Vorlesen oder Unterhaltungen bei einer Tasse Kaffee sind Bestandteil der Leistungen der Betreuungsdienste.

Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege. Die Betroffenen können einen oder mehrere feste Tage in der Woche buchen, an denen sie dann den ganzen Tag versorgt werden und abends wieder in ihrer gewohnten Umgebung sind. Dieses Angebot soll auch den Angehörigen Auszeiten und Freiräume verschaffen.

Eine weitere Alternative sind die 24h-Betreuungsdienste (sog. Versorgung in häuslicher Gemeinschaft). Hier kommt eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Hause und wohnt für ca. 1-3 Monate mit Ihnen zusammen. Diese kümmert sich um Sie und hilft Ihnen unter anderem bei der Körperpflege, dem Haushalt und sozialen Aktivitäten. Wenn diese Person nach der abgesprochenen Zeit wieder nach Hause fährt, kommt eine weitere Betreuungskraft zu Ihnen und übernimmt die Unterstützung. Ziel ist ein regelmäßiger Wechsel mit den gleichen beiden Kräften. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote von unterschiedlichen Anbietern einzuholen.

Für eine umfangreiche Beratung zu Ihrer individuellen Situation steht Ihnen der Pflegestützpunkt sehr gerne zur Verfügung.

Heimkosten setzen sich zusammen aus: Kosten für Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Instandhaltung sowie gegebenenfalls Kosten für pflegerische Ausbildungen (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil).[1]

Ab Pflegegrad 1 bezuschusst die Pflegekasse je nach Höhe des Pflegegrades die Kosten für Pflege und Betreuung mit einer monatlichen Pauschale. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil setzt sich aus den restlichen Komponenten zusammen und ist für jeden Bewohner gleich. Dieser muss aus eigenen Mitteln entrichtet werden.

Sollte Ihre Rente oder das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um einen Pflegeplatz zu finanzieren, können Sie beim Bezirk Oberbayern einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen (sog. stationäre Hilfe zur Pflege). Hierzu können Sie ins Landratsamt Erding zu einer wöchentlichen stattfindenden Sprechstunde des Bezirks Oberbayern kommen und sich beraten lassen (jeden Mittwoch).

Eine ausführliche Beratung zur stationären Pflege bietet Ihnen der Pflegestützpunkt an.

[1] Sozialverband VDK Deutschland. (2018, Juli). Nicht nur die Pflege kostet Geld: Wie setzen sich die Pflegeheimkosten zusammen?. Zugriff am 06.12.2022 unter https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/pflege/75308/wie_setzen_sich_die_pflegeheimkosten_zusammen?dscc=essenc.

Sehr gerne können Sie sich auch mit allen weiteren Fragen und Problemen an uns wenden. Auf Wunsch werden wir dabei auch in Ihrem Auftrag tätig, z.B. bei Behördenangelegenheiten oder Antragsverfahren.

Gemeinsam mit Ihnen werden wir die passende Lösung finden.

   

Ihre Ansprechpartnerinnen

Name Telefon Telefax Zimmer
Herz, Anita
Leiterin
+49 8122 58 1800 +49 8122 58 1808 014.6
Ahlgrim, Stephanie
Pflegeberaterin
+49 8122 58 1800 +49 8122 58 1808 016.6
Folger, Tanja
Pflegeberaterin
+49 8122 58 1800 +49 8122 58 1808 015.6
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
Anita Herz
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Stephanie Ahlgrim
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Tanja Folger

Landratsamt Erding

Pflegestützpunkt

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 6
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail, im Pflegestützpunkt, in den Außensprechstunden oder auf Wunsch bei Ihnen zuhause. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.