Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene strategische Steuerungsinstrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden.

Hier werden die Maßnahmen sowie alle Bausteine in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen,

Jugendhilfeplanung sorgt im Austausch mit den Kommunen, sowie in Kooperation mit den Akteuren der freien Kinder- und Jugendhilfe und all ihren Partnern dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut werden kann. Dazu ist es unabdingbar, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten.

Präsentation: Kindertagesbetreuung im Landkreis Erding (Erhebung Oktober 2022 bis März 2023)

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Colletta, Josefine
Sozialpädagogin
08122 / 58-1191 08122 / 58-1191 118

Ihr zuständiger Fachbereichsleiter

Landratsamt Erding

Jugend und Familie

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 8
85435   Erding
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Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr