Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene strategische Steuerungsinstrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden.
Hier werden die Maßnahmen sowie alle Bausteine in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen,
Jugendhilfeplanung sorgt im Austausch mit den Kommunen, sowie in Kooperation mit den Akteuren der freien Kinder- und Jugendhilfe und all ihren Partnern dafür, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft auf- und ausgebaut werden kann. Dazu ist es unabdingbar, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten.
Präsentation
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Colletta,
Josefine
Sozialpädagogin
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08122 / 58-1191 | 08122 / 58-1399 | 113 | Josefine.Colletta@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Jugend und Familie
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Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
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Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
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Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr