Abwasserabgabe

Hinweise

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) muss der Freistaat Bayern aufgrund des Abwasserabgabengesetzes des Bundes eine Abgabe von den Einleitern erheben. Das Landratsamt Erding setzt diese Abgabe gegenüber den Gemeinden und gewerblichen/industriellen Direkteinleitern fest. Das Abgabeaufkommen wird vom Freistaat wiederum in Verbesserungsmaßnahmen für die Abwasserreinigung und den Gewässerschutz investiert.

Für die sogenannten Kleineinleitungen (Schmutzwassereinleitung bis 8 m³/Tag) erhebt das Landratsamt ebenfalls von den Gemeinden bzw. Abwasserzweckverbänden eine Abwasserabgabe. Von diesen wird die Abgabe in der Regel auf die tatsächlichen Einleiter abgewälzt. Für Kleineinleitungen ist allerdings eine Abgabebefreiung bei ordnungsgemäßer Reinigung des Abwassers möglich. Mit Fragen zu den Befreiungsvoraussetzungen und notwendigen Nachweisen wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeindeverwaltung bzw. Abwasserzweckverband

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