Soziales Erbbaurechtsprogramm

  • Realisierung von Wohnraumeigentum für Familien mit wenig Eigenkapital oder geringem Einkommen
  • Senkung der Baugesamtkosten beim Antragsteller durch Erwerb des Grundstücks durch die Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft Erding
  • Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück zu Gunsten des Antragstel-lers (Erbbauberechtigter)

dadurch mehr verfügbares monatliches Einkommen für den Antragsteller mangels Tilgung auf den Grundstückspreis und Eröffnen von staatlichen Fördermöglichkeiten


Schritt für Schritt zur Förderung

1. Schritt
Unverbindliche und kostenfreie Beratung und Einkommensvorprüfung im Landratsamt Erding (Kontakt siehe unten). Gleichzeitig stellen wir (auf Wunsch) für interessierte und berechtigte Bürger Kontakt mit den in Frage kommenden Gemeinden her. Den Kontakt zu einem privaten Verkäufer pflegt der Bauinteressent selbst.

2. Schritt
Bewerbung des Bauinteressenten bei der Gemeinde bzw. Verkaufsgespräch mit dem privaten Verkäufer

3. Schritt
Kontakt zwischen Gemeinde/ privater Verkäufer und Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft Erding

4. Schritt
Antragstellung im Landratsamt Erding, Sachgebiet Wohnungswesen

5. Schritt
Vorsprache bei der Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft Erding wegen Abschluss des Erbbaurechtsvertrages.

Vereinbaren Sie bitte einen Termin, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen unverbindlich einen Förderplan!

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Seemann, Nicola
Sachgebietsleiterin
+49 8122 58 1265 +49 8122 58 1044 005
Röhling, Roland
Mitarbeiter
+49 8122 58 1567 +49 8122 58 1044 006
Wippenbeck, Christine
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1267 +49 8122 58 1044 006