Verwaltungswirt/in
Sie interessieren sich für die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in?
Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
1. Verwaltungswirt/in? Gibt es für diesen Beruf noch eine andere Bezeichnung?
2. Um was geht es bei diesem Beruf?
3. Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung?
4. Wie kann ich mich zur Auswahlprüfung anmelden?
5. Was wird bei der Auswahlprüfung gefragt?
6. Wann und wo findet die Auswahlprüfung statt?
7. Ich habe noch eine Frage zur Auswahlprüfung – wo wende ich mich hin?
8. Welche Schulfächer sind für die Ausbildung wichtig?
9. Wie läuft die Ausbildung ab?
10. Wo werde ich während der praktischen Ausbildung eingesetzt?
11. Wie lange dauert die Ausbildung und wann beginnt sie?
12. Was verdiene ich während der Ausbildung?
13. Wie kann ich mich bewerben?
14. Welche Aufstiegschancen habe ich nach der Ausbildung?
1. Verwaltungswirt/in? Gibt es für diesen Beruf noch eine andere Bezeichnung?
Diese Ausbildung bezeichnet man auch mit dem Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst.
Ihren Eltern ist diese Berufsausbildung noch als Einstieg in die Beamtenlaufbahn, mittlerer Dienst, bekannt.
Wichtig ist, dass man in diesem Beruf bei den Berufsanfängern nicht von Azubis, sondern von Anwärtern spricht.
2. Um was geht es bei diesem Beruf?
Verwaltungswirte streben die Beamtenlaufbahn an und erlernen im Laufe ihrer Ausbildung mit Recht und Gesetz umzugehen und diese Grundlagen auf Einzelfälle anzuwenden. Hierzu gehört beispielsweise die Prüfung, ob ein nachfragender Bürger einen Anspruch auf eine bestimmte Leistung hat.
So könnte zum Beispiel in Ihrem späteren Berufsleben als Sachbearbeiter/in im Bereich Wohngeld ein Bürger nachfragen, ob er finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten kann. Als Basis für die Bearbeitung dieser Frage stehen Ihnen die entsprechenden Gesetze zur Verfügung, die Sie dann mit den tatsächlichen Gegebenheiten im Leben des nachfragenden Bürgers abgleichen und so einen eventuellen Anspruch auf die beantragte finanzielle Leistung feststellen können.
Daneben sind Verwaltungswirte aber auch noch in vielen anderen verschiedenen Bereichen tätig. Je nach Einsatzbereich bearbeiten wir Anträge, ermitteln Gebühren, wickeln den Zahlungsverkehr ab und vieles mehr.
Einen Großteil unserer Arbeit erledigen wir in Büroräumen am Computer. Allerdings ist es in manchen Bereichen auch erforderlich, sich in Außendiensten ein Bild von den aktuellen Geschehnissen vor Ort zu machen.
Wichtig ist uns Ihre Aufgeschlossenheit und Flexibilität, damit Sie Ihren ganz persönlichen Beitrag zu einer bürgernahen und freundlichen Verwaltung leisten können.
3. Was sind die Voraussetzungen für die Ausbildung?
- Erfolgreiche Teilnahme an der Auswahlprüfung mit geeigneter Platzziffer
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule oder mittlerer Schulabschluss oder ein vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittlerer Schulabschluss anerkannter Bildungsstand (der einfache Abschluss einer Berufsschule ist nicht ausreichend) oder gleichwertige bzw. höherwertige Schulbildung
- Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Gesundheitliche Eignung
- Freude am Umgang mit Bürgern
- Interesse an rechtlichen Zusammenhängen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
4. Wie kann ich mich zur Auswahlprüfung anmelden?
Die Anmeldung zur Auswahlprüfung erfolgt über das Internet. Gehen Sie zur Anmeldung bitte auf der Homepage www.lpa.bayern.de wie folgt vor:
Rubrik „Ausbildungsplätze“ anklicken, „Anmeldung“ auswählen und dann weiter zum „Online-Antrag“. Wählen Sie beim Punkt Ausbildung und Ausbildungsort "Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung" und "Landkreis Erding". Sie können mehrere Dienstherren auswählen, bei denen Sie sich eine spätere Einstellung vorstellen können. Diese Auswahl ersetzt praktisch Ihre Bewerbung. Die von Ihnen gewählten Behörden erhalten nach Auswertung der Ergebnisse der Auswahlprüfung eine Rangliste auf der auch Ihr Name steht. Sind Sie in der Auswahlprüfung sehr gut gewesen und lag dem Landespersonalausschuss daneben ein gutes Zeugnis von Ihnen vor, haben Sie sehr gute Chancen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Achtung:
Die Anmeldefrist beginnt im Februar des Jahres vor der Einstellung und endet im selben Jahr im Monat Mai.
5. Was wird bei der Auswahlprüfung gefragt?
Die Auswahlprüfung ist eine schriftliche Prüfung, bei der unter anderem Ihr logisch-schlussfolgerndes Denken, Ihre Fähigkeit zur Textgestaltung sowie Ihr Textverständnis, Grammatik und Rechtschreibung gefragt sind. Außerdem werden Fragen zur grundlegenden Allgemeinbildung, insbesondere in den Bereichen Erdkunde, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert), Wirtschaft und Recht (Grundlagen) sowie zu Ihren staatsrechtlichen Kenntnissen gestellt.
Veröffentlichungen zur Vorbereitung auf die Prüfung erhalten Sie im Buchhandel.
6. Wann und wo findet die Auswahlprüfung statt?
Die Prüfung findet im Monat Juli in verschiedenen Prüfungslokalen in ganz Bayern statt. In Erding ist die Stadthalle das Prüfungslokal.
7. Ich habe noch eine Frage zur Auswahlprüfung – wo wende ich mich hin?
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet der Bayerische Landespersonalausschuss unter poststelle@lpa.bayern.de. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie aber auch unter www.lpa.bayern.de/faq.htm.
8. Welche Schulfächer sind für die Ausbildung wichtig?
Die Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik und Rechnungswesen fließen in das Gesamtergebnis der Auswahlprüfung mit ein.
Maßgebend ist das Abschlusszeugnis, falls der Schulabschluss bereits vorliegt, ansonsten das letzte Schulzeugnis vor der Prüfung oder das Jahreszeugnis, das bis Ende Juli des Jahres vor der Einstellung ausgehändigt wird.
9. Wie läuft die Ausbildung ab?
Die theoretische Ausbildung findet im Blockunterricht in Fachlehrgängen an der Bayerischen Verwaltungsschule (www.bvs.de) statt. Gewählt werden kann zwischen verschiedenen Lehrgangsorten sowie zwischen internatmäßiger Unterbringung oder täglicher Heimfahrt während der Blöcke. Insgesamt beträgt der theoretische Anteil an der Ausbildung neun Monate.
Zur praktischen Ausbildung werden unsere Anwärter verschiedenen Fachbereichen und Sachgebieten am Landratsamt Erding zugeteilt.
Die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern (kurz: VSV) begleitet Sie durch die Ausbildung. Diese Vorschriftensammlung besteht insgesamt aus drei Bänden. Darin sind alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Regelungen enthalten, die in Bayern Anwendung finden. Dieses Werk erwerben Sie zu Beginn Ihrer Anwärterzeit. Während der Fachlehrgänge in der Verwaltungsschule erlernen Sie das richtige Arbeiten mit Ihren Gesetzesbänden.
10. Wo werde ich während der praktischen Ausbildung eingesetzt?
Sie arbeiten überall dort mit, wo Sie wichtiges für Ihre Ausbildung und Ihre spätere Tätigkeit bei uns im Haus lernen können. Beispielsweise also in folgenden Bereichen:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Personalwesen
- Natur- und Umweltschutz
- Finanzwesen
- Kommunalaufsicht
- Sozialwesen
11. Wie lange dauert die Ausbildung und wann beginnt sie?
Die Ausbildung dauert zwei Jahre lang und startet regulär am 01.09. des Einstellungsjahres.
12. Was verdiene ich während der Ausbildung?
Die Höhe des Anwärtergrundbetrages beträgt monatlich 1.359,93 Euro brutto (Stand 12/2022). Hinzu kommen eine jährliche Sonderzahlung sowie der Familienzuschlag, sofern Sie verheiratet sind.
Vom Anwärtergrundbetrag werden nur Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag einbehalten. Es fallen keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an
13. Wie kann ich mich bewerben?
Siehe: Wie kann ich mich zur Auswahlprüfung anmelden?
14. Welche Aufstiegschancen habe ich nach der Ausbildung?
Der erfolgreich abgeschlossene Vorbereitungsdienst eröffnet Ihnen unzählige verschiedene Einsatzmöglichkeiten in unserem Haus. Der Bereich in dem Sie nach der Ausbildung eingesetzt werden, ist der Start Ihrer ganz eigenen Entwicklung bei uns. Diese Entwicklung können Sie maßgeblich beeinflussen indem Sie sich, wenn Sie sich vom Rechtsgebiet her verändern möchten, auf die zahlreichen hausinternen Ausschreibungen bewerben.
Bei sehr guten Leistungen und dem entsprechenden Bedarf ist das Erreichen der Ämter der dritten Qualifikationsebene im Wege der Ausbildungsqualifizierung oder – in bestimmten Fällen – der modularen Qualifizierung mit Beförderung bis zur/zum Verwaltungsrat/-rätin möglich.
Ich habe noch eine Frage...
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Melden Sie sich einfach bei unserer Ausbildungsleitung Patricia Schneider, unter der Telefonnummer 08122/58-1112 oder der E-Mail-Adresse patricia.schneider@lra-ed.de.