Zuschüsse für Jugendzentren und Jugendtreffs

Antrag Förderung Jugendzentren nach den Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Erding.

Zur Erstellung von Jugendzentren, Jugendheimen und Jugendräumen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden. Der Kreiszuschuss wird nur gewährt, wenn die zu schaffende Einrichtung grundsätzlich allen Jugendlichen zur Verfügung steht.

Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • Nachweis über die Notwendigkeit der Einrichtung
  • Nachweis der Trägerschaft der Einrichtung
  • Bauunterlagen (Pläne, Maßnahme Beschreibungen)
  • Kostenvoranschläge bzw. detaillierte Kalkulation
  • Finanzierungsplan (Nachweis der Eigenmittel, Aufstellung über Eigenleistungen, Bewilligungsbescheide für sonstige Zuschüsse)
  • Bei Pachtgrundstücken die Genehmigung des Grundeigentümers (zum Bau, für eine Pachtdauer von mindestens 20 Jahren, zum Umbau oder zur Renovierung von mindestens 10 Jahren)
  • Bei der Errichtung eines Jugendzentrums eine Stellungnahme des Bayerischen Jugendrings; bei Jugendtreffs eine Stellungnahme des Kreisjugendrings
  • Stellungnahme der zuständigen Gemeinden.