Denkmalschutz
Regionale Zuständigkeiten
Bitte beachten Sie, dass die regionalen Zuständigkeiten nach Gemeinden aufgeteilt sind.
Das Landratsamt Erding ist als Kreisverwaltungsbehörde untere Denkmalschutzbehörde. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die unteren Denkmalschutzbehörden für den Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. In Erfüllung dieser Aufgabe arbeitet das Landratsamt Erding eng mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zusammen, welches staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist.
Erfasst vom Denkmalschutzgesetz sind:
- Baudenkmäler
- Bodendenkmäler
- Eingetragene bewegliche Denkmäler
Zu beachten ist, dass bei sämtlichen Maßnahmen, die ein Denkmal betreffen eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bzw. eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bzw. der Planungsarbeiten mit uns in Verbindung zu setzen.
In vielen Fällen ist es erforderlich, dass zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege eine Ortsbesichtigung durchgeführt wird.
Gerne informieren wir Sie über die verschiedenen Bezuschussungsmöglichkeiten und die diesbezügliche Vorgehensweise bei der Antragstellung.
Eine evtl. Geltendmachung von Aufwendungen in der Steuererklärung klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt ab.
Ihre Ansprechpartnerin
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Beer,
Lisa
Mitarbeiterin
|
08122581068 | 01822581404 | 200 | lisa.beer@lra-ed.de |
Erreichbar: Di, Do und Mi vormittags
Bauamt (Dienstgebäude)
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag ganztägig