Abnahme
Siehe Art.72 Bayerische Bauordnung
Sollten im Rahmen von Veranstaltungen „Fliegende Bauten“ (z.B. Zelt, Bühne, Tribüne, Karussell) aufgestellt werden, ist diese beabsichtigte Aufstellung gemäß Art.72 Abs.5 BayBO mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs dem Landratsamt Erding anzuzeigen.
Formular
Mitarbeiter
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Weckschmidt,
Marco
Mitarbeiter
|
+49 8122 58 1232 | +49 8122 58 1404 | 001 | marco.weckschmidt@lra-ed.de |
Köhler,
Markus
Mitarbeiter
|
08122581625 | 08122581404 | 001 | markus.koehler@lra-ed.de |
Bauamt (Dienstgebäude)
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag ganztägig