Abnahme

Siehe Art.72 Bayerische Bauordnung

Sollten im Rahmen von Veranstaltungen „Fliegende Bauten“ (z.B. Zelt, Bühne, Tribüne, Karussell) aufgestellt werden, ist diese beabsichtigte Aufstellung gemäß Art.72 Abs.5 BayBO mindestens eine Woche zuvor unter Vorlage des Prüfbuchs dem Landratsamt Erding anzuzeigen.

Mitarbeiter

Name Telefon Telefax Zimmer
Weckschmidt, Marco
Mitarbeiter
+49 8122 58 1232 +49 8122 58 1404 001
Köhler, Markus
Mitarbeiter
08122581625 08122581404 001

Bauamt (Dienstgebäude)

AdresseBauamt (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag und Donnerstag ganztägig

Bauamt (Postanschrift)

AdresseBauamt (Postanschrift)
Postfach 1255
85422   Erding