Abfallwirtschaftssatzung / Vertragswesen

Gesetzliche Grundlagen

Die Abfallwirtschaftssatzung und die –Gebührensatzung sind exekutive Rechtsnormen, deren sich die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Umsetzung der Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis bedienen.

Die Abfallwirtschaftssatzung und die –Gebührensatzung erzeugen verbindliche Rechte und Pflichten. Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen mit Außenwirkung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 und 2 und Abs. 2 und 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) hat der Landkreis Erding die Abfallwirtschaftssatzung erlassen.

Aufgrund des Art. 7 Abs. 2 und 5 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) hat der Landkreis Erding die Gebührensatzung erlassen.

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Abfallwirtschaft

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