Gutachterausschuss
Die Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern sind aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) dezentral organisiert. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landratsämtern als unabhängiges, neutrales und selbständiges Kollegialorgan gebildet und eingerichtet. Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind im Baugesetzbuch (§ 193) und in der BayGaV geregelt.
Leistungsangebot
Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte zum Anfang eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl. Bodenrichtwerte werden aus tatsächlichen Verkäufen abgeleitet. Jeder einzelne Verkaufsfall wird dabei auf seine Marktkonformität hin untersucht und analysiert. Verkäufe mit dem Verdacht auf ungewöhnliche und/oder persönliche Verhältnisse werden ausgesondert. Auch die Verkäufe im Rahmen der „Einheimischen-Modelle“ der Gemeinden finden in der Regel keinen Eingang in die Bodenrichtwerte, da diese Grundstücke nur einem eingeschränkten Käuferkreis mit Auflagen zur Verfügung stehen. Es werden Bodenrichtwerte für Wohnbauland und – sofern geeignete Verkaufsfälle vorhanden sind – für gewerbliches Bauland ermittelt und in Listen und Karten dargestellt. Die Richtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding erworben werden. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert werden. Die Richtwertabfrage ist kostenpflichtig.
Die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2022 können auf dem Portal https://www.boris-bayern.de abgerufen werden. Bei dieser Variante ist ein Kartenausschnitt enthalten und die Auskunft steht unmittelbar nach Erwerb als PDF zur Verfügung.
Alternativ kann ein Antrag auf Bodenrichtwertauskunft per E-Mail oder über folgenden Link auf dem Bayern-Portal gestellt werden.
Verkehrswertgutachten werden auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt. Gegenstand der Wertermittlung sind Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen. Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“ (§194 BauGB). Im privaten Bereich leisten die Gutachten des Gutachterausschusses bei Nachlass und sonstigen Auseinandersetzungen eine wichtige Hilfestellung. Bei der Gutachtenerstellung wird der Gutachterausschuss als Kollegialgremium in der Besetzung von drei Gutachtern tätig. Eine Ortsbesichtigung wird immer durchgeführt.
Es wird gebeten sich vor Antragsstellung mit der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Verbindungen zu setzen. Oftmals ist die mit hohen Kosten verbundene Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht nötig und viele Anliegen können im Vorfeld anderweitig geklärt werden.
Einen Antrag über Verkehrswertgutachten kann über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder über folgenden Link auf dem Bayern-Portal gestellt werden.
Auf der Grundlage des § 195 BauGB führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Kaufpreissammlung und wertet diese aus. Die beurkundenden Stellen übermitteln jeden Kauf-, Tausch-, bzw. Erbbaurechtsvertrag der für eine Immobilie im Landkreis Erding geschlossen wird, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Somit besteht hier ein vollständiger Überblick über den hiesigen Grundstücks- und Immobilienmarkt.
Bei berechtigtem Interesse können grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Diese werden nicht erteilt, sofern die Interessen Schutzwürdiger dagegenstehen. Das berechtigte Interesse muss nachgewiesen werden. In der Regel zählen hierzu öffentlich bestellte und vereidigte und zertifizierte Sachverständige, die mit der Wertermittlung beauftragt sind. Die Auskünfte werden schriftlich und kostenpflichtig erteilt. Ein allgemeines Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung besteht nicht.
Einen Antrag über Auskunft aus der Kaufpreissammlung können Sie mit allen dazugehörigen Angaben über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses oder folgenden Link auf dem Bayern-Portal stellen.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Erding hat zuletzt im Jahr 2020 einen Immobilienmarktbericht veröffentlicht. In dem Bericht sind allgemeine Informationen (z.B.: Vertrags- und Umsatzzahlen) über das Marktgeschehen am Grundstücks-/Immobilienmarkt im Landkreis Erding enthalten.
Der Marktbericht kann per E-Mail oder unter folgenden Link auf dem Bayern-Portal kostenpflichtig bestellt werden.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Bachschneider,
Monika
Vorsitzende:
Gutachterausschuss
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+49 8122 58-1254 | +49 8122 58-1252 | 310 | bachschneider.monika@lra-ed.de |
Schmiedl,
Christian
Mitarbeiter:
Gutachterausschuss
|
+49 8122 58-1249 | +49 8122 58-1252 | 310 | christian.schmiedl@lra-ed.de |
Watzka,
Irmgard
Mitarbeiterin:
Gutachterausschuss
|
+49 8122 58-1554 | +49 8122 58-1252 | 310 | irmgard.watzka@lra-ed.de |