Gutachterausschuss

Die Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern sind aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) dezentral organisiert. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landratsämtern als unabhängiges, neutrales und selbständiges Kollegialorgan gebildet und eingerichtet. Die Aufgaben des Gutachterausschuss sind im Baugesetzbuch (§ 193) und in der BayGaV geregelt.

Hier finden Sie eine Übersicht über unser 

Leistungsangebot

Verkehrswertgutachten werden auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt. Gegenstand der Wertermittlung sind Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen. Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“(§194 BauGB). Im privaten Bereich leisten die Gutachten des Gutachterausschusses bei Nachlass- und Eheauseinandersetzungen eine wichtige Hilfestellung. Auch bei Schenkungen und Vererbungen können die Gutachten Grundlage für eine Besteuerung sein. Bei der Gutachtenserstellung wird der Gutachterausschuss als Kollegialgremium – meist in der Besetzung von drei Gutachtern – tätig. Eine Ortsbesichtigung wird immer durchgeführt.

Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte zum Ende eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl. Bodenrichtwerte werden aus tatsächlichen Verkäufen abgeleitet. Jeder einzelne Verkaufsfall wird dabei auf seine Marktkonformität hin untersucht und analysiert. Verkäufe mit dem Verdacht auf ungewöhnliche und/oder persönliche Verhältnisse werden ausgesondert. Auch die Verkäufe im Rahmen der „Einheimischen-Modelle“ der Gemeinden finden in der Regel keinen Eingang in die Bodenrichtwerte, da diese Grundstücke nur einem eingeschränkten Käuferkreis mit Auflagen zur Verfügung stehen. Es werden Bodenrichtwerte für Wohnbauland und – sofern geeignete Verkaufsfälle vorhanden sind – für gewerbliches Bauland ermittelt und in Listen und Karten dargestellt. Die Bodenrichtwerte können bei den Gemeinden und im Landratsamt zu den üblichen Sprechstunden eingesehen werden. Sie können auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding erworben werden. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert werden.

Auf der Grundlage des § 195 BauGB führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Kaufpreissammlung und wertet diese aus. Die beurkundenden Stellen übermitteln jeden Kauf-, Tausch-, bzw. Erbbaurechtsvertrag der für eine Immobilie im Landkreis Erding geschlossen wird, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Somit besteht hier ein vollständiger Überblick über den hiesigen Grundstücks- und Immobilienmarkt.

Bei berechtigtem Interesse können grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Die Auskünfte werden schriftlich und kostenpflichtig erteilt. Ein allgemeines Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung besteht nicht.

Landratsamt Erding

Gutachterausschuss

AdresseLandratsamt Erding
Aloiß-Schießl-Platz 2
85435   Erding

Name Telefon Telefax Zimmer
Bachschneider, Monika
Vorsitzende: Gutachterausschuss
+49 8122 58-1254 +49 8122 58-1252 310
Schmiedl, Christian
Mitarbeiter: Gutachterausschuss
+49 8122 58-1249 310