Wohnungsbauförderung

Förderung des Wohnungsbaues u. Beratung

  • Beratung von Bauwilligen bezüglich Förderung
  • Förderung Ausbau bzw. Umbau von behindertengerechten Wohnungen
  • Förderung Bau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, die durch Art und Grad der Schwerbehinderung notwendig werden, kann ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000,00 EUR gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel der Einbau behindertengerechter sanitärer und solcher baulicher Anlagen, die die Folgen einer Schwerbehinderung oder Erkrankung mildern (z. B. ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer).

Bautechnische Beratung und Begutachtung

  • Planerische Beratung des Bauherrn/Bauträger und Planers von Eigenheimen u. Eigentumswohnungen hinsichtlich Förderung
  • Prüfung der Pläne hinsichtlich der technischen Fördervoraussetzungen
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten des Vorhabens
  • Bauüberwachung von geförderten Wohnungen (Außendienst)

Link (extern)

E-Mail Adresse

wohnungswesen@lra-ed.de

Dokumente

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Seemann, Nicola
Sachgebietsleiterin
+49 8122 58 1265 +49 8122 58 1044 005
Röhling, Roland
Mitarbeiter
+49 8122 58 1567 +49 8122 58 1044 006
Wippenbeck, Christine
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1267 +49 8122 58 1044 006