Ukrainische Führerscheine
Seit dem 18. August 2026 ist die Ukraine in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt. Für die folgenden ukrainischen Fahrerlaubnisklassen ist damit grundsätzlich eine Umschreibung ohne Fahrschulausbildung sowie ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich:
A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
Bitte beachten Sie: Bei der Umschreibung entspricht die ukrainische Fahrerlaubnisklasse A1 der deutschen Fahrerlaubnisklasse AM.
Wichtig: Sie müssen Ihren ukrainischen Führerschein während des vorübergehenden Schutzes, der zuletzt bis zum 4. März 2028 verlängert wurde, nicht umgehend umschreiben lassen. Ihre Fahrberechtigung bleibt weiterhin gültig. Aufgrund der weiterhin geltenden Sonderregelung können Sie auch in Zukunft mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis fahren. Eine sofortige Umschreibung ist deshalb nicht nötig.
Bitte beachten Sie:
Da die Ukraine erst kürzlich in Anlage 11 FeV aufgenommen wurde, sind die Vorgehensweisen bei bestimmten Einzelfällen noch nicht abschließend geklärt und müssen gegebenenfalls mit der Regierung abgestimmt werden. In diesen Fällen kann die Bearbeitung eines Antrags daher längere Zeit in Anspruch nehmen.
Besonderheiten bei den LKW- und Bus-Klassen:
Für die Umschreibung der ukrainischen Fahrerlaubnisklassen
C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
müssen vor Ausstellung des deutschen Führerscheins immer die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 FeV und die augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 FeV zusätzlich nachgewiesen werden.
Wurde Ihnen in der Ukraine die Fahrerlaubnisklasse C oder D erteilt, ohne dass Sie zuvor oder gleichzeitig die Klasse B erworben haben, müssen Sie für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnisklasse B die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen. Eine deutsche Fahrerlaubnis der Klassen C oder D kann nicht ohne vorherige Erteilung der Klasse B erteilt werden.
► Weitere Informationen zur Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.
https://www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/fahrzeug-verkehr-sicherheit-gewerbe/fahrerlaubnisbehoerde/umschreibung-einer-auslaendischen-fahrerlaubnis/