Rechtsfolgen - Festsetzung
Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich untersagt
- gemäß § 78 Abs. 1 WHG die Ausweisung von neuen Baugebieten im Außenbereich in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch,
- gemäß § 78 Abs. 4 WHG die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches,
- gemäß § 78a Abs. 1 WHG
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können,
- das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,
- die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen,
- das Ablagern und das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 und § 75 Abs. 2 WHG entgegenstehen,
- die Umwandlung von Grünland in Ackerland,
- die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.
Dies gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für Handlungen, die für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich sind.
- gemäß § 78c Abs. 1 die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen
Das Landratsamt Erding kann unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 2 WHG die Ausweisung neuer Baugebiete ausnahmsweise zulassen, gemäß § 78 Abs. 5 WHG die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen im Einzelfall genehmigen und gemäß § 78a Abs. 2 WHG Maßnahmen nach den o.g. Nummern 1-7 und 8 zulassen. Heizölverbraucheranlagen können gemäß § 78c Abs. 1 Satz 2 WHG genehmigt werden, sofern nachweislich keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zur Verfügung stehen und die Heizölverbraucheranlage hochwassersicher errichtet werden kann.