Kiebitzschutz

Der Kiebitz ist eine charakteristische Feldvogelart, deren Bestände in vielen Regionen stark zurückgegangen sind, weshalb sein Schutz wichtig für die Erhaltung der Biodiversität in Agrarlandschaften ist. Als Insektenfresser leistet er einen Beitrag zur natürlichen Schädlingsregulierung und fördert damit nachhaltige Produktionsweisen.

 

Der Kiebitz legt seine Nester direkt auf dem Boden in kleinen Mulden an, wodurch die Nester bei landwirtschaftlichen Bearbeitungsgängen auf den Feldern leicht zerstört werden können.

Angepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie späte Ansaat, Schutzflächen und Zonen ohne Bodenbearbeitung, verbessern den Bruterfolg.

Im Landkreis Erding gibt es daher für Landwirte die Kiebitz-Finderprämie. Die Kiebitz-Finderprämie kann gewährt werden, wenn Kiebitz-Gelege (Nestmulde mit Eiern) im Rahmen der Bewirtschaftung ausgespart und somit geschützt werden.

Im Regelfall werden dazu die Nester ausgesteckt, das bedeutet, dass etwa 5 m vor und nach dem Nest (in Bewirtschaftungsrichtung) Stäbe in den Boden gesteckt werden. Bei der Bewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Ansaat, etc.) wird dieser Bereich umfahren, sodass ein etwa 10 m langer und etwa 2 m breiter Streifen um das Nest herum unbearbeitet bleibt.

Das Ausstecken erfolgt meist durch ehrenamtliche, fachkundige Personen („Kiebitz-Helfer“ oder Wiesenbrüterberater), kann aber auch eigenständig vorgenommen werden.

Bei eigenständigem Schutz der Nester sind dem Antrag auf Kiebitz-Finderprämie Bilder der Nester nach der durchgeführten Bewirtschaftung beizulegen. Die Rücksprache und Betreuung durch fachkundige Personen wird empfohlen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Vollmann, Vera
Naturschutzfachkraft
+49 8122 58 1241 +49 8122 58 1246 114
Simon, Martin
Naturschutzfachkraft
+49 8122 58 1262 +49 8122 58 1246 112