Führerschein machen und erweitern
Online beantragen
Die Ersterteilung und die Erweiterung einer allgemeinen Fahrerlaubnis kann nun auch online beantragt werden.
Bei der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis klicken Sie bitte auf diesen Link:
Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis klicken Sie bitte auf diesen Link:
Nötige Unterlagen
Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen sie folgende Unterlagen über Ihre Fahrschule bei uns einreichen:
- von der Wohnsitzgemeinde bestätigten Antrag
- 1 aktuelles (max. 6 Monate) biometrisches Lichtbild (35x45mm) (im Original, kein QR-Code!)
Zusätzlich bei Kl. A1, A, A2, AM, B, BE, M, L, oder T
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn dieser Nachweis bereits vorgelegt wurde)
Zusätzlich bei Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- augenärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 6 zur FeV
- ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn dieser Nachweis bereits vorgelegt wurde)
Zusätzlich bei Klasse D, D1, DE, D1E
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nr. 2 zur FeV
- Erweitertes Führungszeugnis der Belegart „OE“ (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Entstehende Kosten
- Bei erstmalige Erteilung einer probezeitrelevanten Klasse: 40,80 Euro
- Erweiterung oder Erteilung einer probezeitunrelevanten Klasse: 40,00 Euro
Bemerkungen
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Fahrerlaubnisdokuments (Führerschein, vorläufige Fahrberechtigung oder BF17-Bescheinigung). Sie beginnt nicht automatisch mit Bestehen der Prüfung.
Eine Ausnahme besteht bei den Fahrerlaubnisklassen AM, L und T, welche ohne Probezeit erteilt werden.
Fahrberechtigung B96:
Seit 2013 besteht die Möglichkeit durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine erweiterte Berechtigung zum Führen von Fahrzeuggespannen zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B196:
Im Jahr 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine Berechtigung zum Führen von Motorrädern im Umfang der Klasse A1 zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrberechtigung gilt nur für das Inland. Diese Fahrberechtigung wird der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B in den Führerschein eingetragen. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B197:
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
AM15:
Seit dem 28.07.2021 ist das Mindestalter für die Klasse AM von bisher 16 Jahre auf 15 Jahre gesenkt worden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis AM mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage wird im Führerschein neben der Klasse AM mit der Schlüsselzahl 195 eingetragen.
Formulare
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Führerschein - Antrag.pdf
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge
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Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Vollmacht zur Abholung des Führerscheines.pdf
- Antrag auf Änderung Ergänzung des bestehenden Führerscheinantrages.pdf
- Antrag auf Bestimmung des Prüfortes für die praktische Prüfung.pdf
- augenärztliche Untersuchung Anlage 6 Nr. 2.1 FeV.pdf
- augenärztliche Untersuchung Anlage 6 Nr. 2.2 FeV.pdf
- Unterschriftenblatt.pdf
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
|
Algasinger,
Simone
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1612 | +49 8122 58 1337 | 011 | Simone.Algasinger@lra-ed.de |
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Lorenz,
Sandra
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1618 | +49 8122 58-1337 | 007 | sandra.lorenz@lra-ed.de |
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Thalhammer,
Maria
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1611 | +49 8122 58-1337 | 011 | maria.thalhammer@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Führerscheinstelle
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Termine über die Online-Terminreservierung der KFZ-Zulassungsstelle (Bitte zu Beginn die Schaltfläche "Führerscheinstelle" wählen)
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung nicht erfüllen, muss der Antrag weiterhin über die Fahrschule eingereicht werden.