Stufenweiser Umtausch alter Führerscheine
- Nutzen Sie unser Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Papierführerscheines in einen EU-Kartenführerschein.
- Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen, und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.
- Bitte beachten Sie:
Sollten die Voraussetzungen für eine Online-Antragstellung nicht vorliegen,
ist zwingend eine persönliche Vorsprache notwendig.
Zur Online-Antragstellung klicken Sie bitte auf diesen Link:
Welche Jahrgänge müssen wann umtauschen:
(siehe auch Merkblatt und Tabelle unten)
- Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, hätte diesen bis spätestens 19.01.2022 in den neuen Kartenführerschein umtauschen lassen sollen.
- Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte es bald nachgeholt werden, da nur bis zum 19.07.2022 bei einer Polizeikontrolle kein Verwarngeld verlangt wird.
- Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die einen rosa oder grauen Führerschein besitzen, hätten bis spätestens 19.01.2023 umtauschen müssen.
- Falls dies noch nicht erledigt wurde, bitte schnellstmöglich nachholen, da es auch hier bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld verlangt werden könnte.
- Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und den rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss den Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen.
Merkblatt (PDF-Format)
Welche Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich:
Das Landratsamt bittet die Landkreisbürger*innen dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.
- Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein.
- Der Antrag ist anschließend hinterlegt, und kann vorab von zu Hause ausgefüllt werden.
- Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
- Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden.
- Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 Euro
- Bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.
KEIN Online-Antrag (PDF-Format)
Der Antrag muß persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Wir bitten die Landkreisbürger*innen in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind.
1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich
31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Führerscheinumstausch (grau & rosa) bis: |
|
vor 1953 | 19.01.2033 | bitte warten |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 | bitte umtauschen |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 | bitte umtauschen |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 | bitte umtauschen |
1971 oder später | 19.01.2025 | bitte umtauschen |
2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999
ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr. | Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine) bis: |
|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 | bitte warten |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 | bitte warten |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 | bitte warten |
2008 | 19.01.2029 | bitte warten |
2009 | 19.01.2030 | bitte warten |
2010 | 19.01.2031 | bitte warten |
2011 | 19.01.2032 | bitte warten |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | bitte warten |