Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Online beantragen

Die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann nun auch online beantragt werden.

Für den Antrag klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/fw-ausland-fuehrerschein/#/

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung nicht erfüllen, ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig.
    

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über den erstmaligen Zuzug ins Bundesgebiet
  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, max. 6 Monate alt)

Bei Umschreibung einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis zusätzlich:

  • ausländischer Originalführerschein
  • im Einzelfall: Auszug aus dem ausländischen Führerscheinregister (als Nachweis das die Fahrerlaubnis noch gültig ist); hierzu werden Sie im Antragsverfahren noch informiert

Hinweis:

Die "Umschreibefähigkeit" von Fahrerlaubnisklassen ergibt sich aus der sog. "Äquivalenzliste" der Europäischen Kommission. Beachten Sie, dass es auch innerhalb der Europäischen Union immer noch rein nationale Fahrerlaubnisklassen geben kann!
  

Bei gleichzeitiger Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und/oder DE:

- bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

- bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • soweit die Verlängerung über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus geht: „Reaktionstest“ / Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

 

Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Listenstaat (Anlage-11-Staat):

- A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:

  • ausländischer Originalführerschein mit beglaubigter Übersetzung und Klassifizierung (z.B. durch einen anerkannten Automobilklub oder öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen)

- bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung 

- bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • „Reaktionstest“ / Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
       

Bei Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat:

- A1, A2, A, B, BE, AM, L, T

  • ausländischer Originalführerschein mit beglaubigter Übersetzung und Klassifizierung (z.B. durch einen anerkannten Automobilklub oder öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher/-innen und Übersetzer/-innen)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

- bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE  zusätzlich:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) statt Sehtest
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung

- bei den Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • „Reaktionstest“ / Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

Bemerkungen

Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch 6 Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse).

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass diese Fahrberechtigung nicht für Inhaber von Führerscheinen gilt, die außerhalb der EU/EWR erworben wurden (z.B. USA) und deren Inhaber das gesetzliche Mindestalter in Deutschland (z.B. Pkw mit 18 Jahren) noch nicht erreicht haben.

Wenn Sie jedoch nach dieser 6-Monats-Frist weiterhin mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, begehen Sie eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) mit den entsprechenden strafrechtlichen und, im Schadensfalle, auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Eine rechtzeitige Umschreibung der Fahrerlaubnis ist daher unbedingt erforderlich.

Grundsätzlich werden 3 Kategorien von ausländischen Fahrerlaubnissen unterschieden:

  • Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten müssen nicht umgeschrieben werden. Die Möglichkeit der freiwilligen Umschreibung besteht jedoch. Allerdings gelten mit Wohnsitzbegründung in Deutschland die Vorschriften für die Befristung von Fahrerlaubnisklassen (Bus und Lkw).
  • Fahrerlaubnisse aus sog. „Listenstaaten“ müssen umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt jedoch unter erleichterten Bedingungen (keine oder nur teilweise Prüfungspflicht). Einzelheiten können Sie der Anlage 11 zur FeV entnehmen.
  • Fahrerlaubnisse aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) unterliegen grundsätzlich der Prüfungspflicht, d.h. es muss erneut die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden; eine Fahrausbildung entfällt jedoch auch hier.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Algasinger, Simone
Mitarbeiterin
+49 8122 58 1612 +49 8122 58 1337 011
Lorenz, Sandra
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1618 +49 8122 58-1337 007
Thalhammer, Maria
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1611 +49 8122 58-1337 011

Landratsamt Erding

Führerscheinstelle

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1611 bis 1613
Fax: 08122 / 58-1337
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie Termine über die Online-Terminreservierung der KFZ-Zulassungsstelle (Bitte zu Beginn die Schaltfläche "Führerscheinstelle" wählen)