Gewässerunterhaltung
Hinweise
Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentliche Aufgabe der Unterhaltspflichtigen, auf deren Erfüllung Dritte keinen Anspruch haben. Unterhaltspflichtig für die Gewässer 1. und 2. Ordnung ist der Freistaat Bayern. Die Arbeiten werden durch das Wasserwirtschaftsamt München ausgeführt. Die Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung obliegt den Gemeinden, soweit nicht Wasser- und Bodenverbände dafür bestehen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Baumeister,
Nadja
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1287 | +49 8122 58 1033 | 100 | nadja.baumeister@lra-ed.de |
Nettinger,
Bernadette
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1385 | +49 8122 58 1033 | 103 | Nettinger.Bernadette@lra-ed.de |