Grundsicherungsgeld und Geldleistungen

Regelleistungen und Mietobergrenzen
    

Unter 25 Jahre und noch zu Hause bei den Eltern. Habe ich einen eigenen Grundsicherungsgeld? Darf ich eine eigene Wohnung anmieten? 

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem beigfügten Flyer. 

Grundsicherungsgeld

Die Leistungen des Grundsicherungsgelds werden zum 01.01.2024 erhöht. In der Tabelle ist die Veränderung in den einzelnen 

Regelbedarfsstufen angegeben. 

 Regelsätze  

2024   2025   2026
Regelbedarfsstufe 1

Volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende oder

Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist

563 € 563 € 563 €
Regelbedarfsstufe 2 Volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 506 € 506 € 506 €
Regelbedarfsstufe 3 Sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 18 – 24 Jahre 451 € 451 € 451 € 
Regelbedarfsstufe 4

Sonstige erwerbsfähige Angehörige der

Bedarfsgemeinschaft 14 bis 17 Jahre

471 € 471 € 471 €
Regelbedarfsstufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 390 € 390 € 390 €
Regelbedarfsstufe 6 Kinder 0 bis 5 Jahre 357 € 357 € 357 €

Wer kann Grundsicherungsgeld erhalten?


Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhalten.
Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ist auch das Einkommen und Vermögen Ihres Partners zu berücksichtigen. 
Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partnerin oder lebenden Partners zu berücksichtigen.

Um Bürgergeld erhalten zu können, müssen Sie darüber hinaus erwerbsfähig sein oder in der Bedarfsgemeinschaft einer erwerbsfähigen Person leben. Einige Personengruppen sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen z.B. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, Auszubildende und Studenten sowie Bezieher von Altersrente und Personen, die in stationären Einrichtungen (auch Haft) untergebracht sind.

Wie wird mein Leistungsanspruch berechnet?


Zunächst wird Ihr individueller Bedarf berechnet. Dieser setzt sich zusammen aus den jeweils aktuellen Regelleistungen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ggf. zustehenden Mehrbedarfen z.B. wegen Alleinerziehung und den Kosten der Unterkunft und Heizung. Dem so ermittelten Gesamtbetrag wird das anzurechnende Einkommen und ggf. verwertbares Vermögen gegenüber gestellt. Reichen Einkommen und/oder Vermögen nicht aus, den Bedarf zu decken und können Sie den Differenzbetrag auch durch Inanspruchnahme vorrangiger Ansprüche gegen Sozialleistungsträger oder Dritte nicht decken, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld

Weitere Leistungen:

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt soweit sie angemessen sind. Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Miete, Mietobergrenzen und Kosten der Unterkunft finden Sie hier. 

Mietobergrenze 

Mietobergrenzen ab 01.01.2024 - Brutto-Kaltmieten (ohne Heizkosten) eingeteilt in drei Regionen

Eine Übersicht über die Einteilung der 26 Gemeinden des Landkreises Erding in Regionen erhalten ist unterhalb dieser Tabelle ersichtlich. 

für SGB II und SGB XII 

Landkreis Erding

Wohnungsgröße 

Region 1 Region 2 Region 3
Einpersonenhaushalt bis 50 qm 710,00 € 635,00 € 600,00 €
Zweipersonenhaushalt bis 65 qm 920,00 € 765,00 € 745,00 €
Dreipersonenhaushalt bis 75 qm 980,00 € 880,00 € 835,00 €
Vierpersonenhaushalt bis 90 qm 1.075,00 € 1.070,00 € 980,00 €
Fünfpersonenhaushalt bis 105 qm 1.310,00 € 1.270,00 € 1.025,00 €
für jede weitere Person 15 qm mehr   190,00 € 180,00 € 150,00 €

Pauschaler Abzug für Stellplatz/Garage,

sofern in  Grundmiete enthalten:  

Stellplatz 20 € 15 € 15 €
Tiefgaragenstellplatz/Garage 35 € 25 € 25 €

Zu den kalten Betriebskosten zählen z.B.: Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister

Nicht zu den kalten Betriebskosten zählen:  Heizung, Warmwasser und Haushaltsenergie (Strom)

Die 26 Gemeinden des Landkreises Erding werden in drei Regionen eingeteilt: 

Landkreis Erding
Region 1 Region 2 Region 3 
Erding Oberding Buch am Buchrain
Ottenhofen Isen
Moosinning Walpertskirchen
Finsing Eitting
Neuching Bockhorn
Forstern Lengdorf
Pastetten Berglern
Dorfen St. Wolfgang
Wörth Langenpreising
Taufkirchen
Wartenberg
Fraunberg
Inning am Holz
Steinkirchen
Hohenpolding
Kirchberg

Wichtige Informationen zum Thema Umzug 

Welche Regelungen und Vorschriften bei einem Umzug berücksichtigt werden sollten finden Sie hier. 

Wir helfen Ihnen! 

Die Mitarbeiter/innen der Leistungsabteilung sind für alle Fragen rund um die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig. Hierzu zählen auch Kosten der Unterkunft und Heizung, einmalige Bedarfe und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Hier können Sie auch einen Onlinetermin vereinbaren. 

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Weitere interessante Informationen zum Bürgergeld erhalten Sie hier: