Bekanntmachung laufender Verfahren
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Genehmigungsverfahren
Zur Zeit bestehen keine laufenden förmlichen Genehmigungsverfahren, deren Antragsunterlagen ausgelegt werden müssen.
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Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
Bei Vorhaben, für die nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist, stellt das Landratsamt Erding als zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht.
Die Feststellung des Ergebnisses dieser Vorprüfung ist der Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG bekannt zu geben. Dabei werden die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 des UVPG angegeben. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht (Negative Vorprüfung), geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind.
Das Ergebnis einer negativen Vorprüfung wird ausschließlich im UVP-Portal Bayern (externer Link) veröffentlicht.