Hornissen- und Wespenberatung
Hier erhalten Sie einen Überblick zum Thema Hornissen - und Wespenberatung
FAQ - Fragen & Antworten
Hornissen sehen zwar gefährlich aus, sie sind aber ausgesprochen friedlich. Sie sind zwar neugierig, aber scheuer als Wespen und Bienen. Hornissen stechen nur, wenn sie akut bedroht werden. Verglichen mit dem Gift einer Honigbiene wirkt Hornissengift 4 bis 15mal schwächer, ein Stich ist zwar schmerzvoll, aber harmlos.
Hornissen sind außerdem Nützlinge, sie sind nämlich die natürlichen Jäger von Fliegen und Wespen. Ihre Hauptnahrung besteht zu 90 Prozent aus Fliegen, sie verspeisen aber auch viele andere Insekten.
Es ist zu unterscheiden, ob es sich um Hornissen oder um Wespen handelt. Die acht bei uns heimischen, staatenbildenden Wespenarten sind aus der Familie der Faltenwespen. Nur zwei fliegen an menschliche Nahrungsmittel: die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe. Die anderen Wespenarten- auch die Hornisse- werden nicht von unserem Essen angelockt.
Die Hornisse ist mit ihren fast 40 mm langen Weibchen („Königinnen") die größte europäische Faltenwespe und steht unter Artenschutz. Anhand ihrer Größe sowie an der braun-gelben Färbung kann man Hornissen recht gut von den gelb-schwarz geringelten kleineren Wespenarten unterscheiden.
Hornissen werden immer seltener und sind daher nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Das bedeutet, dass es verboten ist, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und auch ihre Entwicklungsformen, wie beispielsweise Nester, aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Hornissen sind keine Dauergäste, der gesamte Hornissenstaat stirbt bei den ersten Nachtfrösten ab, im nächsten Jahr kommen die Hornissen nicht wieder zurück, sie beziehen das Nest nämlich kein zweites Mal. Daher sollte man das Nest hängen lassen bis der Hornissenstaat abstirbt.
Dem Nest kann man sich gefahrlos nähern, wenn man sich ruhig bewegt und nicht unmittelbar vor das Ausflugloch tritt. Besonders vorsichtig sollte man in einem Abstand unter 3 bis 5 Metern zum Nest sein. Hornissen fühlen sich bedroht, wenn das Nest erschüttert, das Flugloch versperrt oder nach den Tieren geschlagen wird. Außerdem sollte man nicht in den Einfluglöchern stochern und heftige Bewegungen vermeiden. Bei der Beobachtung von Hornissen sollte man darauf achten, dass man die Tiere nicht anhaucht.
Sichtblenden vor den Nestern beruhigen die Hornissen. Bei Nestern in Gartenhäusern kann eine innen angebrachte Sichtblende helfen, Störungen durch das Öffnen der Tür zu vermindern.
Hornissen sind nachtaktiv und fliegen gerne Lichtquellen an. Bringen Sie Fliegengitter an, diese hindern die Hornissen daran, ins Haus zu fliegen. Fenster, die in der Nähe des Nests sind, sollten abends unbedingt geschlossen oder mit einem Fliegengitter versehen werden.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann die Untere Naturschutzbehörde auf Antrag im Einzelfall eine Genehmigung zur Umsiedlung oder Tötung der Hornissen genehmigen, wenn dies im Interesse der Gesundheit erforderlich ist, hierfür müssen z. B. nachgewiesene Allergien vorliegen.
Bei Wespen muss unterschieden werden, um welche Wespenart es sich handelt. Handelt es sich um keine geschützte Wespe, können Sie den Schädlingsbekämpfer beauftragen, bei geschützten Wespenarten müssen Sie sich an die Regierung von Oberbayern wenden, um eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Siehe unter Nr. 2
Nein, Hornissennester dürfen mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde durch einen Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
Nein, siehe Nr. 4.
Hornissen bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen, sowohl über als auch unter der Erde. Da die natürlichen Nistmöglichkeiten wie hohle Bäume immer seltener werden, müssen sie sich Ersatz suchen. Nischen in Dachböden und Schuppen, Holzverkleidungen an Fassaden sowie Rollokästen sind oft genutzte Alternativen. Dichten Sie also Hohlräume ab, um ein Einnisten am Haus zu verhindern. Schaffen Sie Alternativen für die Hornisse, z. B. indem sie Öffnungen zu unproblematischen Stellen wie ungenutzten Dachböden offenlassen.
Informationen
Antrag
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Stangl,
Viktoria
Mitarbeiterin:
Hornissen- und Wespenberatung
|
+49 8122 58 1243 | +49 8122 58 1246 | 116 | viktoria.stangl@lra-ed.de |
Euringer,
Anton
Naturschutzfachkraft:
Hornissen- und Wespenberatung
|
+49 8122 58 1519 | +49 8122 58 1246 | 113 | anton.euringer@lra-ed.de |