Wasserschutzgebiete

Hinweis

  • Um die öffentliche Trinkwasserversorgung zu schützen, werden vom Landratsamt Erding in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Wasserversorger sowie dem Wasserwirtschaftsamt München Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen.
  • Diese Wasserschutzgebietsverordnungen können beim Landratsamt Erding angefragt und eingesehen werden.
  • In diesen Verordnungen sind u.a. Verbote und nur beschränkt zulässige Handlungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes sowie der Umgriff des Wasserschutzgebietes festgelegt.
  • Das Sachgebiet 42-2, Wasserrecht prüft auf Antrag die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetzt iVm der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung.
  • Der entsprechende Antrag ist frühzeitig beim Landratsamt Erding zu stellen.

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer
Lütje, Selina
Mitarbeiterin
+49 8122 58-1285 +49 8122 / 58-1033 101

Wasserrecht (Dienstgebäude)

AdresseWasserrecht (Dienstgebäude)
Freisinger Straße 67
85435   Erding
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr

Wasserrecht (Postanschrift)

AdresseWasserrecht (Postanschrift)
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85422   Erding