Wasserschutzgebiete
Hinweis
- Um die öffentliche Trinkwasserversorgung zu schützen, werden vom Landratsamt Erding in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Wasserversorger sowie dem Wasserwirtschaftsamt München Wasserschutzgebietsverordnungen erlassen.
- Diese Wasserschutzgebietsverordnungen können beim Landratsamt Erding angefragt und eingesehen werden.
- In diesen Verordnungen sind u.a. Verbote und nur beschränkt zulässige Handlungen innerhalb eines Wasserschutzgebietes sowie der Umgriff des Wasserschutzgebietes festgelegt.
- Das Sachgebiet 42-2, Wasserrecht prüft auf Antrag die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetzt iVm der geltenden Wasserschutzgebietsverordnung.
- Der entsprechende Antrag ist frühzeitig beim Landratsamt Erding zu stellen.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lütje,
Selina
Mitarbeiterin
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+49 8122 58-1285 | +49 8122 / 58-1033 | 101 | selina.luetje@lra-ed.de |