Medizinische Begutachtung
Leistungsangebot
Medizinische Begutachtung
Begutachtung und Erstellung von Gesundheitszeugnissen nach gesetzlicher Vorschrift insbesondere im Beamtenrecht (z.B. Einstellung, Beihilfeangelegenheiten, Dienstunfall, Dienstfähigkeit).
Fachinformation:
Nach Art. 8 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) nehmen die Gesundheitsämter Untersuchungen und Begutachtungen von Einzelpersonen oder einzelnen Sachverhalten vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechtsvorschrift oder durch Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung oder des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorgesehen ist. Als abschließende Auflistung aller Gutachtensanlässe dient die „Zusammenstellung der von den Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz auszustellenden Gesundheitszeugnisse“ (Anlage 1 zu Nr. 1.2 GesZVV).
Landratsamt Erding
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
AdresseLandratsamt Erding
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