Fachstelle - Verfahrenslotse
Benötigen Sie oder Ihr Kind Hilfe aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung? Die Verfahrenslotsin des Landkreises Erding hilft Familien und jungen Menschen, begleitet sie und lotst sie durch die Verfahren der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfen sind Hilfen für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung und sollen helfen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben.
Gem. § 10b Abs. 1 SGB VIII haben junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einem (potentiellen) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII und deren Familien einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen. Laut Gesetzesbegründung soll der Verfahrenslotse anspruchsberechtigten junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem lotsen.
Wer kann diese Hilfe in Anspruch nehmen?
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit drohender oder bereits bestehender körperlicher, geistiger und/oder seelischer Behinderung von 0 Jahren bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahr
- Mütter, Väter, Erziehungsberechtigte von einem jungen Menschen mit Beeinträchtigung
- Pflegeeltern eines jungen Menschen mit Beeinträchtigung
- Gesetzliche Betreuer von jungen Menschen mit Beeinträchtigung
Was macht die Verfahrenslotsin?
Ein Verfahrenslotse hilft individuell, vertraulich, unabhängig, kostenfrei und auf Wunsch auch anonym.
Zu Beginn steht ein Orientierungsgespräch, um ihre persönliche Situation zu erfassen. Danach erfolgt die Einschätzung des Hilfebedarfs. Anschließend werden ihnen mögliche Hilfsangebote aufgezeigt. Betroffene können eine einmalige Unterstützung in Anspruch nehmen oder sich über die gesamte Zeit der Leistungsgewährung begleiten lassen.
"Hallo, ich bin Claudia Sterr, Verfahrenslotsin des Landkreises Erding. Mir ist es wichtig, dass Familien schnell und unkompliziert Hilfe bekommen. Die Anträge für Eingliederungshilfe und andere Leistungen sind oft kompliziert und schwer zu verstehen. Ich möchte die Familien entlasten, sie begleiten und dafür sorgen, dass sie die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Möchten Sie mehr über mich erfahren klicken Sie bitte >>>hier"
Was machen Verfahrenslotsen?
Verfahrenslotsen zeigen Ihnen den Weg zu bestimmten Hilfen.
Diese Hilfen nennt man „Eingliederungshilfe“.
Eingliederungshilfe ist für Menschen mit einer Behinderung.
Sie hilft ihnen, besser am Leben teilzunehmen.
Wie helfen Verfahrenslotsen?
Die Verfahrenslotsen helfen Ihnen, wenn Sie einen Antrag stellen wollen.
Das heißt: Sie helfen Ihnen, Hilfe zu bekommen.
Auf Wunsch begleiten sie Sie durch das ganze Antragsverfahren.
Sie können Sie auch an andere Stellen weitervermitteln.
Sie helfen Ihnen, Kontakte herzustellen und Informationen zu bekommen.
Wie beginnt die Beratung?
Die Beratung beginnt mit einem persönlichen Gespräch.
In diesem Gespräch sprechen Sie über Ihre Wünsche und Ihren Hilfebedarf.
Zum Beispiel:
- Welche Schwierigkeiten habe ich?
- Was fällt mir schwer?
- Was brauche ich?
- Was ist für mich ein Problem?
Wichtig zu wissen:
Die Verfahrenslotsen helfen Ihnen beim Antrag.
Aber sie entscheiden nicht darüber.
Die Entscheidung trifft eine andere Stelle, zum Beispiel die Eingliederungshilfe des Bezirks oder die Jugendhilfe.
Der Wegweiser bietet Informationen zu Anprechpartnern und Angeboten zu Bildung, Freizeit und Kultur, sowie Tipps und Hilfestellungen zum Wohnen, zur Pflege von Angehörigen und vielem mehr.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Wir beraten Sie gerne am Telefon, per E-Mail, per Videoanruf, im Landratsamt oder bei Ihnen zu Hause.
Landratsamt Erding
Jugend und Familie
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sterr,
Claudia
Verfahrenslotsin:
Fachstelle - Verfahrenslotse
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08122/58-1632 | ASP8-118 | claudia.sterr@lra-ed.de |