Internationaler Führerschein
Der internationale Führerschein kann nun auch online beantragt werden.
Klicken Sie zur Online-Antragstellung bitte auf diesem externen Link:
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung nicht erfüllen, ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig.
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles (max. 6 Monate) biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- EU-Kartenführerschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Entstehende Kosten
- 15,00 Euro
- ggf. +26,50 Euro (wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen)
Bemerkungen
Um einen internationalen Führerschein für Sie ausstellen zu können, müssen Sie in Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein. Wir bitten Sie, die Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen bei Umtauschanträgen zu beachten und rechtzeitig zur Antragsstellung bei uns vorzusprechen.
Bei Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist in der Regel eine sofortige Ausstellung möglich.
Bei einer Beantragung für eine andere Person ist eine Vollmacht erforderlich!
Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das als Übersetzung Ihres nationalen Führerscheins im Ausland dient. Er ist daher nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Daher werden internationale Führerschein auch maximal auf das Gültigkeitsdatum des nationalen Führerscheins befristet (beachten Sie hierzu unbedingt auch die Fristen zum Pflichtumtausch).
In den Staaten der EU ist das Mitführen eines internationalen Führerscheins nicht notwendig. Für Reisen in Länder außerhalb der EU empfehlen wir Ihnen, sich entweder bei einer Vertretung des ausländischen Staates oder einem Reiseveranstalter zu informieren, ob Sie einen internationalen Führerschein benötigen.
Es gibt zwei Arten des internationalen Führerscheins:
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8d zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem Wiener Übereinkommen vom 08.11.1968 über den Straßenverkehr und ist 3 Jahre nach Ausstellung gültig.
- Der Internationale Führerschein nach Anlage 8c zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt für die Vertragsstaaten nach dem internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr (Pariser Abkommen) vom 24.04.1926 über den Straßenverkehr und ist 1 Jahr nach Ausstellung gültig.
Hinweis:
Der internationale Führerschein ist grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Bitte informieren Sie sich vor Antragsstellung bei Ihrem Reiseveranstalter, einem Automobilclub, dem Auswärtigen Amt oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes, welche Art im gewünschten Land benötigt wird.
Formulare
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
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Algasinger,
Simone
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1612 | +49 8122 58 1337 | 011 | Simone.Algasinger@lra-ed.de |
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Lorenz,
Sandra
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1618 | +49 8122 58-1337 | 007 | sandra.lorenz@lra-ed.de |
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Thalhammer,
Maria
Mitarbeiterin
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+49 8122 58-1611 | +49 8122 58-1337 | 011 | maria.thalhammer@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Führerscheinstelle
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Termine über die Online-Terminreservierung der KFZ-Zulassungsstelle (Bitte zu Beginn die Schaltfläche "Führerscheinstelle" wählen)