Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Online beantragen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nun auch online beantragt werden.
Für die Ersterteilung klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/bsp_fw_fzf_ersterteilung/#/
Für die Erweiterung klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/bsp_fw_fzf_erweiterung/#/
Für die Verlängerung klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/bsp_fw_fzf_verlaengerung/#/
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung nicht erfüllen, ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig.
Notwendige Unterlagen
- Ausweisdokument
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
Für einen Erstantrag zusätzlich:
- „Reaktionstest“ / Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- ab dem 02.08.2021 ist anstatt der Ortskundeprüfung ein Fachkundenachweis vorzulegen (nur für Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr)
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), nur bei Krankenkraftwagen
Für einen Verlängerungsantrag zusätzlich:
- Ein „Reaktionstest“ / Gutachten (PMU – medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ist beizubringen, wenn der Fahrgastbeförderungsschein über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll und/oder wenn bei Antragstellung der aktuelle Fahrgastbeförderungsschein abgelaufen ist.
Bemerkungen
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Achtung!
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung tatsächlich entgeltlich erfolgt. Beispiel: Der Fahrer eines Reisebüros, das seine Kunden als Extraservice mit einem Pkw "kostenlos" zum Flughafen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, weil dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, also Werbung für das Reisebüro, steckt.
Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen.
Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere (vgl. § 48 FeV):
- der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins oder eines ausländischen EU-Scheckkartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen),
- der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B [Pkw] (EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder Listenstaat nach Anlage 11) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen),
- die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen),
- die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ("Zuverlässigkeit") und
- die erforderliche geistige und körperliche Eignung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!
Seit dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.
Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich. Die erstmalig erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird mit einer auflösenden Bedienung versehen.
Die auflösende Bedienung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Inhaber der erstmalig erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr, den Fachkundenachweis nachreichen muss, sobald der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis von der obersten Landesbehörde bestimmt wurden.
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
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Algasinger,
Simone
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58 1612 | +49 8122 58 1337 | 011 | Simone.Algasinger@lra-ed.de |
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Kramler,
Vincent
Mitarbeiter
|
+49 8122 58-1613 | +49 8122 58-1337 | 011 | vincent.kramler@lra-ed.de |
|
Lorenz,
Sandra
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1618 | +49 8122 58-1337 | 007 | sandra.lorenz@lra-ed.de |
|
Thalhammer,
Maria
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1611 | +49 8122 58-1337 | 011 | maria.thalhammer@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Führerscheinstelle
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Termine über die Online-Terminreservierung der KFZ-Zulassungsstelle (Bitte zu Beginn die Schaltfläche "Führerscheinstelle" wählen)