Abfallgebühren / Hausmüll
Tonnenanmeldung
Antragstellung
Die Restmüll- und Biotonnen sind schriftlich zu beantragen. Formulare hierfür liegen bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen bereit oder können auf dieser Seite unter "Formulare" heruntergeladen werden. Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Biomüllabfallbehälter erfolgen nur zum Monatsende. Der Antrag hierzu muss bis zum 20. Des laufenden Monates eingehen. Im Landratsamt Erding können nur Anträge bearbeitet werden, die vom Grundstückseigentümer unterschrieben worden sind.
Die Hausmüllgebühren bemessen sich nach der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl entsprechend der nachfolgenden Aufstellung. Benachbarte Grundstücke haben die Möglichkeit, durch gemeinsame Restmülltonnen Gebühren einzusparen. Nach der Restmülltonne werden auch Biotonne und Papiertonne bemessen.
Bemessung der Gebühr
Tonnen- |
Personen- |
Berechnungs- |
Jahres- |
¼-jährlich |
monatlich |
60 l |
1-3 |
60 l |
144,00 € |
36,00 € |
12,00 € |
80 l |
4 |
80 l |
165,60 € |
41,40 € |
13,80 € |
120 l |
5-6 |
120 l |
208,80 € |
52,20 € |
17,40 € |
240 l |
bis 12 |
240 l |
381,60 € |
95,40 € |
31,80 € |
1.100 l |
bis 55 |
1.100 l |
1.766,40 € |
441,60 € |
147,20 € |
Über die satzungsgemäße Mindestveranlagung hinaus, können je nach Bedarf größere Behältnisse gegen die entsprechende Gebühr bezogen werden.
Unbewohnte Gewerbegrundstücke fallen nicht unter die Personenstaffelung. Für diese Grundstücke ist mindestens eine 60 Liter Restmüll- und Biotonne vorzuhalten. Gleiches gilt bei Vereinen, Behörden und Schulen, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Änderungen der Personenzahl, die Einfluss auf die Gebührenfestsetzung haben, dem Landratsamt unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere bei Besitzwechsel und Änderungen durch Geburt, Todesfall, Weg- oder Zuzug.
Eine niedrigere Gebühr für kleinere Müllgefäße durch eine verringerte Personenzahl ist erst nach der entsprechenden Mitteilung und Antragstellung möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Gebühr wirksam. Rückwirkend werden keine Gebühren erstattet.
Erhebung und Fälligkeit der Gebühr
Die Gebühren werden monatlich berechnet und jeweils vierteljährlich (15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov.) oder auf Antrag für das ganze Kalenderjahr zum 01. Juli erhoben.
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Grundstücks- und Wohnungseigentümer, Nießbraucher, Erbbauberechtigte sowie alle Inhaber von dinglichen Wohnungsrechten.
Mieter können keine Gebührenschuldner sein.
Gebühreneinzug
Es gibt folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Lastschrifteinzug durch Angabe der Bankverbindung (nur durch den Eigentümer)
- Dauerauftrag bei der Bank (auch für Mieter oder Pächter möglich)
- Überweisung per Zahlkarte oder Banküberweisung
- Bareinzahlung bei der Kreiskasse des Landratsamtes
Gebührenzusammensetzung
Die Hausmüllgebühr nach der Tonnengröße setzt sich für alle Haushalte gleichermaßen zusammen aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr.
Die Grundgebühr beinhaltet die fixen Vorhaltekosten (Tonnenmiete und Müllabfuhr für die Rest- und Bioabfalltonnen). Diese unterscheidet sich bei den 60-Liter-, 80-Liter- und 120-Liter-Tonnen nicht, sodass alleine für die Vorhaltung dieser Tonnen die gleichen Kosten für Tonnenmiete und Entleerung entstehen.
Die Leistungsgebühr hingegen ist auf das Volumen bezogen. Ihr liegt eine Berechnung der sonstigen Leistungen (Errichtung und Betrieb der Recyclinghöfe und Containerstandorte, Entsorgung von Grüngut, Altholz, Folien u.s.w., Problemmüllsammlung, Einsatz des Holzhäckslers,…) der Abfallwirtschaft zugrunde.
Die erhobenen Gebühren werden somit nicht nur für die ordnungsgemäße Beseitigung des Restmülls verwendet, sondern finanzieren eine Reihe anderer Einrichtungen und Leistungen der Abfallwirtschaft mit.
Tonnenlieferung, -abholung und –tausch
Die Tonnen werden nur auf schriftlichen Antrag vom Eigentümer im Landratsamt oder in den Gemeindeverwaltungen vom zuständigen Unternehmer jeweils am Monatsende aufgestellt, abgeholt bzw. ausgetauscht. Defekte Mülltonnen sind zum Umtausch im Landratsamt anzumelden.
Bitte beachten Sie: Auslieferung, Abholung und Umtausch der Restmüll- und Biomüllabfallbehälter erfolgen nur zum Monatsende. Der schriftliche Antrag hierzu muss bis zum 20. des laufenden Monates eingehen. Auslieferung und Abholdung der Papiertonne werden im Laufe des Folgemonats durchgeführt.
Merkblätter
-
Müllgebühren im Landkreis Erding
Informationen der Abfallwirtschaft
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Abfallwirtschaftssatzung - Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung vom 1.1.2022
Rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft im Landkreis Erding - Stand: 01.01.2022
- Gebührentabelle_Entsorgungskosten an der Müllumladestation ab 2022.pdf
- Gebührentabelle Abfallgebühren ab 01.01.2022.pdf
Benutzerordnung (Allgemein) und Gebührenordung
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Becker,
Claudia
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1222 | 08122 / 58-1142 | 307 | becker.claudia@lra-ed.de |
van Dongen,
Angelika
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1222 | 08122 / 58-1142 | 307 | angelika.vandongen@lra-ed.de |
Hehenberger,
Sabine
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1222 | 08122 / 58-1142 | 307 | sabine.hehenberger@lra-ed.de |
Abfallwirtschaft
Landratsamt Erding
Abfallwirtschaft
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr