Ersatzführerschein aufgrund Diebstahl/Verlust, Unleserlichkeit/Beschädigung, Berichtigung/Namensänderung und Änderung von Auflagen
Online beantragen
Der Ersatzführerschein aufgrund Diebstahl/Verlust, Unleserlichkeit/Beschädigung, Berichtigung/Namensänderung und Änderung von Auflagen kann nun auch online beantragt werden.
Für den Antrag klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerding/fw-ersatzantrag/#/
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Online-Antragstellung nicht erfüllen, ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig.
Bei Beschädigung oder Umtausch
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles (max. 6 Monate) biometrisches Lichtbild (35x45mm) (im Original, kein QR-Code!)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
Entstehende Kosten
25,30 Euro
Bei Verlust
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles (max. 6 Monate) biometrisches Lichtbild (35x45mm) (im Original, kein QR-Code!)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
- zusätzlich bei Verlust: Versicherung an Eides Statt (vom Notar oder bei der Antragsstellung bei uns abzulegen)
Entstehende Kosten
- 29,80 Euro
- ggf. 30,70 Euro (wenn die eidesstattliche Versicherung von uns abgenommen wird)
- ggf. 10,00 Euro (wenn Sie einen vorläufigen Fahrausweis benötigen)
- ggf. 6,50 Euro (bei Direktversand)
Bemerkungen
- Verlust und Diebstahl
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt.
Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist zwingend erforderlich, sofern Sie als Inhaber nicht auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten möchten.
Beim Verlust ist eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, mit der Sie zum einen versichern, dass die Angaben im Antrag zu den Verlustumständen wahrheitsgemäß erfolgten, und sich zum anderen verpflichten, das verlorene oder gestohlene Führerscheindokument beim Wiederauftauchen unverzüglich bei der Führerscheinstelle abzugeben.
Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung erfolgt vor Ort in der Führerscheinstelle. Außer den Bediensteten der Führerscheinstelle sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen.
Falls Ihnen der abhanden gekommene Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt haben, ersetzt das Vorlegen einer Diebstahlanzeige bei Antragsstellung die eidesstattliche Versicherung (Hinweis: eine "Verlustanzeige" der Polizei ist nicht ausreichend).
Beachten Sie bitte, dass mit der Antragstellung eine Pflicht zur Abnahme des neuen Führerscheins und zur Entrichtung der Gebühren besteht!
- Namensänderung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Führerschein nicht neu ausstellen lassen. Sie können also Ihren bisherigen Führerschein behalten, wobei Sie sich im Zweifelsfall bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen müssen.
Sollte der Name auf Ihrem Führerschein nicht auf Ihrem Ausweisdokument enthalten sein und/oder bei Fahrten in das Ausland, empfehlen wir jedoch einen Umtausch.
- Austragung Sehhilfe
Um eine Sehhilfe im Führerschein eintragen zu lassen, ist eine augenärztliche Untersuchung im Umfang der Nr. 1.2 der Anlage 6 zur FeV erforderlich. Ein einfacher Sehtest ist hierfür nicht ausreichend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Verbesserung des Sehvermögens durch einen ärztlichen Eingriff oder ohne Eingriff erfolgte. Die Untersuchung darf nicht durch den behandelnden Arzt bzw. den Arzt, der ggf. die Operation zur Verbesserung des Sehvermögens durchgeführt hat, erfolgen, sondern muss durch einen unabhängigen Arzt durchgeführt werden.
Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
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Algasinger,
Simone
Mitarbeiterin
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+49 8122 58 1612 | +49 8122 58 1337 | 011 | Simone.Algasinger@lra-ed.de |
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Lorenz,
Sandra
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1618 | +49 8122 58-1337 | 007 | sandra.lorenz@lra-ed.de |
|
Thalhammer,
Maria
Mitarbeiterin
|
+49 8122 58-1611 | +49 8122 58-1337 | 011 | maria.thalhammer@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Führerscheinstelle
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie Termine über die Online-Terminreservierung der KFZ-Zulassungsstelle (Bitte zu Beginn die Schaltfläche "Führerscheinstelle" wählen)