Hygiene der Trinkwasserversorgung

Leistungsangebot

Beratung und Kontrolle der Hygiene von

  • Öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen der Gemeinden und privater Hausbrunnen
  • Hausinstallationen von Krankenhäusern Kinderbetreuungseinrichtungen, Altenpflegeheimen, Behindertenheimen
  • Wasserversorgungsanlagen in Wasser-, Luft- und Landfahrzeugen
  • Regenwassernutzungsanlagen


Fachinformation:

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und kann nicht ersetzt werden. Gewonnen wird Trinkwasser aus Brunnen, Quellen, aus Karst- und Oberflächenwasser. Die Anforderungen an Trinkwasser sind in Gesetzen und Richtlinien, insbesondere durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Gesundheitsämter überwachen ständig die Qualität des Trinkwassers. Die Gesundheitsämter überwachen ständig die Qualität des Trinkwassers.

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch lebenslangen Genuss und Gebrauch die Gesundheit nicht geschädigt wird; es muss deshalb frei sein von Krankheitserregern und von chemisch-toxischen Stoffen; es soll kühl, klar und appetitlich sein und ständig zur Verfügung stehen.

In der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Untersuchung, den Untersuchungsumfang auf Krankheitserreger und chemische Substanzen und die Untersuchungshäufigkeit für unterschiedlich große Wasserversorgungsanlagen, Hausbrunnen und Hausinstallationsanlagen festgeschrieben. Abweichungen von den festgesetzten Grenzwerten sind umgehend dem Gesundheitsamt zu melden.

Qualitätskriterien für Trinkwasser

  • Wasser kann beim Durchfließen von Bodenschichten die darin enthaltenen fremdartigen Bestandteile (so auch Abfallstoffe oder Abwässer), die gesundheitsschädigende Eigenschaften haben können, aufnehmen. Da Trinkwasser zum Genuss und zur Herstellung von Lebensmitteln Verwendung findet, darf es keine Krankheitserreger und gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.
  • Wird Trinkwasser aus Brunnenanlagen gewonnen, soll dies aus tiefen und gut gefilterten Brunnen erfolgen. Wasser, das auf Grund seiner Beschaffenheit keiner Behandlung bedarf, ist behandeltem Wasser vorzuziehen. Wird Wasser aus anderen Anlagen als Brunnen gewonnen, ist eine identische Qualität wie bei Brunnenwasser einzuhalten.
    Trinkwasser soll keimarm sein und zum Genuss anregen. Neben Farb- und Geruchlosigkeit sowie geschmacklicher Neutralität soll es kühl und appetitlich sein.
    Chloride, Sulfate und Salze können aus natürlichen Gründen im Trinkwasser vorhanden sein. Ist die Konzentration nicht zu stark, sind diese Mineralstoffe unbedenklich und zum Teil erwünscht.

   

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Das Gesundheitsamt Erding informiert,

  • woher das Trinkwasser in Ihrer Gemeinde kommt,
  • welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden, an das Trinkwasser gestellt werden,
  • welche Qualität ihr Trinkwasser hat,
  • wer die Qualität des Wassers überprüft,
  • welche Anforderungen zum Schutz der Wasserqualität zu beachten sind,
  • ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in ihrem Versorgungsbereich bestehen

   

Private Trinkwasserversorgungen

Das Gesundheitsamt Erding berät,

  • bei Fragen zum Schutz ihrer Wasserversorgung bei Plänen zu Wartung und Modernisierung ihrer Anlage

   

Landratsamt Erding

Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 6
85435   Erding
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Telefon: 08122 / 58- 14 33
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Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
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Telefonische Erreichbarkeit
Mo.-Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Name Telefon Telefax Zimmer
Bothe, Kai
+49 8122 58-1443 +49 8122 58-1431 111
Pritschet, Maximilian
+49 8122 58-1440 +49 8122 58-1431 113
Anneser, Martin
Hygienekontrolleur: Hygiene der Trinkwasserversorgung
08122 58-1858 08122 58-1431 111
Pöppl, Alexander
Hygienekontrolleur: Hygiene der Trinkwasserversorgung
+49 8122 58-1442 113.6