Gewerberechtliche Erlaubnisse

Für einige Gewerbezweige ist eine Erlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeiten erforderlich.

Sofern Sie sich unsicher sind, ob ihr Betrieb einer Erlaubnispflicht unterliegt, stehen wir für Fragen gerne zur Verfügung.

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Für Sie zuständig

Landratsamt Erding

Gewerbe- u. Handwerksrecht

AdresseLandratsamt Erding
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85435   Erding
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Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

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Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr 7 - 13 Uhr