Sicherheitsrecht

Für das allgemeine Sicherheitsrecht (ruhender Verkehr z.B. Falschparken, Blockierung von Straßen / Einfahrten, die Hundehaltung etc.) sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig. In Einzelfällen (überörtliche Gefahr) ist das Landratsamt Erding Ansprechpartner.

Für Sie zuständig

Landratsamt Erding

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: 08122 / 58-1204
Fax: 08122 / 58-1204
Öffnungszeiten

Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr

Terminvereinbarungen
Mo. Di. Mi. Do. 7 - 17 Uhr und Fr. 7 - 13 Uhr