Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO)
Zum Betrieb des Pfandleihgewerbes ist eine Erlaubnis erforderlich.
- Um diese erteilen zu können, muss die Zuverlässigkeit geprüft werden.
- Zudem ist ein Mittelnachweis für die ersten 6 Monate des Betriebs vorzulegen. Die Höhe dieses Nachweises orientiert sich am Einzelfall (z.B. Betriebsgröße, Art, Menge und Preis des Pfands,usw.).
- Zusätzlich müssen die Räume auf Ihre Tauglichkeit geprüft werden.
- Die Ausübung des Gewerbes unterliegt den Bestimmungen der Pfandleihverordnung (PfandlV).
- Die Verfahrensdauer liegt bei ca. 3 – 4 Wochen
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Grünn,
Michael
Sachgebietsleiter
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+49 8122 58 1204 | +49 8122 58 1288 | 216 | gewerbe@lra-ed.de |