Ausländerwesen


Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern/Passfotos


Das Ausländeramt Erding darf ab dem 01.08.2025 nur noch digitale biometrische Lichtbilder/Passfotos verwenden, die von einem Berufsfotografen, einem zertifizierten Fotodienstleister oder direkt beim Ausländeramt Erding erstellt wurden.

Die Annahme von regulären Lichtbildern/Passfotos ist ab dem 01.08.2025 ausgeschlossen.

 

Sofern das Lichtbild/Passfoto von einem Berufsfotografen oder einem zertifizierten Fotodienstleister erstellt wurde, erhalten Sie hierzu vom Ersteller eine Karte, auf der notwendige Informationen vorgehalten sind.

Diese Karte müssen Sie beim Ausländeramt vorlegen.

     


Information zur Verlängerungen von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG, die länger als bis zum 01.02.2023 gültig sind:

Seit dem 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft. Gemäß dieser Verordnung gelten alle Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit von mindestens 01.02.2024 automatisch bis zum 04.03.2026 weiter, ohne dass es hierzu einer Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde bedarf. Die weiteren Informationen können Sie in der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts hier nachlesen. Aufenthaltserlaubnisse mit einer kürzeren Gültigkeit als bis zum 01.02.2024 und Fiktionsbescheinigungen sind von dieser Regelung nicht umfasst. Hier müssten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde um eine Verlängerung bemühen.


Information der Ausländerbehörde zur aufenthaltsrechtlichen Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Інформація від Імміграційного офісу щодо поводження з біженцями з України за законом про проживання:


Ihr Anliegen bei der Ausländerbehörde

Sie haben Fragen/Anliegen zu bestimmten Themen die Sie persönlich betreffen oder zu denen Sie bevollmächtigt wurden und können die Ausländerbehörde telefonisch nicht erreichen?

Dann verwenden Sie bitte dieses Onlineformular und senden es an uns.

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und uns um Ihr Anliegen kümmern.

Auf Grund der Vielzahl von Anfragen bitten wir um Verständnis, dass nicht jede Anfrage innerhalb weniger Tage beantwortet werden kann.

Sollten Sie für andere Personen anfragen, vergessen Sie bitte nicht eine entsprechende Vollmacht mit beizufügen, da wir sonst aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben dürfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
   

Bürgeranfrage

Leitung

Name Telefon Telefax Zimmer
Kilger, Tobias
Sachgebietsleiter
+49 8122 58 1700 +49 8122 58 1272 114
Ludwig, Norbert
Sachgebietsleiter
+49 8122 58 1700 +49 8122 58 1272 114

Landratsamt Erding

Ausländerwesen

AdresseLandratsamt Erding
Alois-Schießl-Platz 2
85435   Erding
Kontakt
Telefon: +49 8122 58 1700
Fax: +49 8122 58 1272
Öffnungszeiten

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Dienstag Nachmittag geschlossen!