Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB

Gesetzliche Grundlagen

Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB, in Verbindung mir § 5, Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG):
 
Die Beratung nach § 219 StGB ist gesetzlich vorgeschrieben (Schwangerschaftskonfliktgesetz [SchKG]), wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird. Im persönlichen Gespräch erhalten Frauen bzw. Paare Informationen zur Klärung ihrer Situation und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerenkonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
 
Wir sind ein Team aus Sozialpädagoginnen mit Zusatzausbildungen für Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, Sexualpädagogik und Paarberatung.

Schwanger in Bayern - Informationsportal des StMAS: 

Für weitere Informationen zum Thema Schwangerschaft können Sie hier auch die Seite des Bayerischen Sozialministeriums für Familie, Arbeit und Soziales besuchen (externer Link: www.schwanger-in-bayern.de).  

     

Videos der Schwangerenberatung
    

Zu den Videos
 

Eine ungeplante Schwangerschaft kann ambivalente und intensive Gefühle auslösen. Manchmal gibt es Situationen, Sorgen oder Nöte, die Frauen zweifeln lassen, dass ein Kind mit ihren aktuellen Lebensumständen vereinbar ist. Die Gründe sind sehr individuell und vielseitig: privat, partnerschaftlich, finanziell, beruflich usw. Manche Frauen wissen sofort, ob sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen wollen, für andere ist die Entscheidungsfindung ein längerer Prozess.

Wenn Sie unsicher sind, wie es weitergehen soll, können Sie Ihre Fragen und Sorgen mit uns besprechen und das Für und Wider der Schwangerschaft abwägen, um auf dieser Grundlage eine für Sie passende Entscheidung treffen zu können. Ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen lassen, ist alleine Ihre Entscheidung.

Auch wenn Sie sich bereits entschieden haben, dass Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, ist ein Beratungsgespräch gesetzlich vorgeschrieben.

 

Beratungsgespräch

Die Beratung nach § 219 Strafgesetzbuches (StGB) ist gesetzlich vorgeschrieben (Schwangerschaftskonfliktgesetz), wenn ein Schwangerschaftsabbruch erwogen wird. Im persönlichen Gespräch erhalten Frauen bzw. Paare Informationen zur Klärung ihrer Situation und Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Die nach § 219 StGB notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerenkonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen, streng vertraulich, unabhängig von Religion und Weltanschauung, kostenlos und auch anonym möglich. Partner oder andere Vertrauenspersonen sind beim Beratungsgespräch herzlich willkommen.

Wir informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Umgang mit Entscheidungsdruck und ambivalenten Gefühlen
  • Entscheidung im Konflikt mit dem Partner
  • Rechtliche und medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
  • Kosten und Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen über Unterstützung für ein Leben mit dem Kind (staatliche Leistungen und finanzielle Hilfen wie Stiftungen)
  • und was Sie sonst noch beschäftigt 

 

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie unter:

Schwangerschaftsabbruch 

Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) | Gesundheitsinformation.de https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/

 

Was Sie für die Beratung wissen sollten:

  • Eine telefonische Terminvereinbarung ist erwünscht. Ein Beratungstermin ist kurzfristig möglich. Das Beratungsgespräch ist kostenlos.
  • Wir stellen die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung aus.
  • Bitte bringen Sie zur Beratung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Die Vorlage einer gynäkologischen Bestätigung der Schwangerschaft ist nicht notwendig für Ihr Gespräch bei uns. 
  • Zum Gespräch kommen Sie bitte ohne Kinder.

 Wir sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie da.

 

Kontaktformular zur Schwangerenberatung

Wir helfen Ihnen weiter. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen hier (Kontaktformular).