Stufenweiser Umtausch alter Führerscheine
- Nutzen Sie unser Online-Verfahren für den Umtausch Ihres Führerscheines.
 
- Sie müssen nicht bei der Führerscheinstelle vorsprechen, und der Umtausch erfolgt bequem auf dem Postweg.
- Bitte beachten Sie:
 Sollten die Voraussetzungen für eine Online-Antragstellung nicht vorliegen,
 ist zwingend eine persönliche Vorsprache notwendig.
     
Zur Online-Antragstellung klicken Sie bitte auf diesen Link:
        
   
Welche Jahrgänge müssen wann umtauschen:
(siehe auch Merkblatt und Tabelle unten)
- Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1953 und 1958 geboren ist, hätte diesen bis spätestens 19.01.2022 in den neuen Kartenführerschein umtauschen lassen sollen. 
 
- Falls dies noch nicht geschehen ist, sollte es bald nachgeholt werden, da nur bis zum 19.07.2022 bei einer Polizeikontrolle kein Verwarngeld verlangt wird.
- Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die einen rosa oder grauen Führerschein besitzen, hätten bis spätestens 19.01.2023 umtauschen müssen. 
- Falls dies noch nicht erledigt wurde, bitte schnellstmöglich nachholen, da es auch hier bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld verlangt werden könnte.
- Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und den rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss den Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen.
- Wer zwischen 1971 oder später geboren ist und den rosa oder grauen Führerschein besitzt, muss den Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen.
Merkblatt  (PDF-Format)
        Welche Unterlagen sind für den Umtausch erforderlich:
Das Landratsamt bittet die Landkreisbürger*innen dieser Geburtsjahrgänge in der nächsten Zeit den Umtausch zu beantragen, da der Führerschein in der Bundesdruckerei bestellt werden muss und die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nimmt.
- Zur Antragstellung braucht man ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passfoto, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und den Führerschein.  
- Der Antrag ist anschließend hinterlegt, und kann vorab von zu Hause ausgefüllt werden.
 
- Die Unterlagen müssen dann persönlich nach Online-Terminreservierung in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. 
 
- Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden. 
- Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 26,50 Euro 
 
- Bei Direktversand nach Hause zusätzlich 6,50 Euro.
    
KEIN Online-Antrag (PDF-Format)
Der Antrag muß persönlich in der Führerscheinstelle abgegeben werden.
Wir bitten die Landkreisbürger*innen in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind.
1. Führerscheindokumente, die bis einschließlich
31.12.1998 ausgestellt worden sind:
| Geburtsjahr | Führerscheinumstausch (grau & rosa) bis: | |
| vor 1953 | 19.01.2033 | bitte warten | 
| 1953 bis 1958 | 19.01.2022 | bitte umtauschen | 
| 1959 bis 1964 | 19.01.2023 | bitte umtauschen | 
| 1965 bis 1970 | 19.01.2024 | bitte umtauschen | 
| 1971 oder später | 19.01.2025 | bitte umtauschen | 
2. Führerscheindokumente, die ab 01.01.1999 
ausgestellt worden sind: *
| Ausstellungsjahr. | Führerscheinumtausch (Kartenführerscheine) bis: | |
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 | bitte umtauschen | 
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 | bitte warten | 
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 | bitte warten | 
| 2008 | 19.01.2029 | bitte warten | 
| 2009 | 19.01.2030 | bitte warten | 
| 2010 | 19.01.2031 | bitte warten | 
| 2011 | 19.01.2032 | bitte warten | 
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 | bitte warten | 
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines.
(vgl. auch Merkblatt Umtausch 2025)
