Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes Whg zweite Auslegung
Wasserversorgung des Wasserzweckverbandes Holzland
Der Wasserzweckverband Holzland hat die Bewilligung zur Zutageförderung und Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung aus Brunnen I Inning sowie die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den auf Flurnummer 87, Gemeinde und Gemarkung Inning am Holz liegenden Brunnen I beantragt.
In den beiden o.g. förmlichen wasserrechtlichen Verfahren wird die Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 73 BayVwVfG) durchgeführt.
Die Antragsunterlagen - aus denen Art und Umfang der Vorhaben ersichtlich ist - liegen in der Zeit vom
12.05.2025 bis einschließlich 09.06.2025
während der Dienststunden in der VG Steinkirchen, Am Kirchberg 2, 84439 Steinkirchen, 2. OG, Zimmer 32, sowie
während der Dienststunden des Landratsamtes Erding, Sachgebiet 42-2 Wasserrecht, Freisinger Str. 67, 85435 Erding, 1. OG, Zimmer 106 zur allgemeinen Einsicht aus.
Maßgeblich ist gemäß Art. 27a Abs. 1 BayVwVfG der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den folgenden Unterlagen:
- Bekanntmachungstext Zutageförderung von Grundwasser
- Bekanntmachungstext Festsetzung Wasserschutzgebiet
- Gutachten Wasserwirtschaftsamt München – Zutageförderung v. Grundwasser
- Gutachten Wasserwirtschaftsamt München - Festsetzung Wasserschutzgebiet
- Stellungnahme Gesundheitsamt SG 51-1 – Festsetzung Wasserschutzgebiet
- Entwurf d. Schutzgebietsverordnung + Lageplan
- Bekanntmachung negative UVP-Vorprüfung – Zutageförderung v. Grundwasser