Online-Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes Erding

Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz.

Bislang wurden die Infektionsschutzbelehrungen ausschließlich in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis auch die Möglichkeit, diese Belehrung online zu absolvieren. Dabei stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch.

Der Link zur Online-Infektionsschutzbelehrung und weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Gesundheitsamtes zu finden: https://www.landkreis-erding.de/buerger-verwaltung/gesundheitswesen/infektionsschutzbelehrung.

Im Anschluss an die etwa 45-minütige Belehrung und nach erfolgter Bezahlung (wahlweise per Sofortüberweisung (giropay), Kreditkarte oder Paypal) wird der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine Bescheinigung per E-Mail übermittelt. Diese kann dann dem Arbeitgeber weitergeleitet oder zur Vorlage ausgedruckt werden.

Voraussetzung für die Durchführung der Online-Infektionsschutzbelehrung ist eine BundID. Wer noch über keine BundID verfügt, kann sich diese mit Benutzername und Passwort oder dem Online-Ausweis in wenigen Minuten kostenlos erstellen unter https://id.bund.de/de/registration/eID.