Sitzung des Kreisausschusses am 30.09.2026
Die neuen Vorgaben bieten dem Landkreis
Erding ein Werkzeug, überzogene Mietforderungen bei Kleinstwohnungen zu
verhindern, von denen einzelne Leistungsbezieher betroffen sind. Die neuen
Werte werden wie folgt festgelegt:
Wohnungsgrößen Region 1 Region 2 Region 3
bis 50 m² 30,90 € 27,50 € 25,00 €
Region 1: Große Kreisstadt Erding
Region 2: Oberding, Ottenhofen, Moosinning, Finsing, Neuching, Forstern,
Pastetten, Dorfen, Wörth, Taufkirchen (Vils)
Region 3: Buch a. Buchrain, Isen, Walpertskirchen, Eitting, Bockhorn,
Lengdorf, Berglern, St. Wolfgang, Langenpreising, Wartenberg, Fraunberg,
Inning a. Holz, Steinkirchen, Hohenpolding, Kirchberg
Die aktuell geltenden Mietobergrenzen für andere Wohnungsgrößen in
Bezug Leistungen nach SGB II und SGBXII sind von der Neuregelung nicht
betroffen.
Für den Teilbereich Heimbetrieb der Fischer´s Wohltätigkeitsstiftung
wird für das Jahr 2026 ein Fehlbetrag von 399.201 Euro erwartet, der auf die
neue Rechnung übertragen wird. Die Fischer´s Stiftung als Gesamtes ist
dennoch finanziell sehr gut aufgestellt und kann das Ergebnis für den
Heimbetrieb stemmen.
Von den 165 Betten waren 98,7 Prozent belegt. Das Personal wird
ausschließlich nach Tarif bezahlt. Die Ausbildung eigener Fachkräfte wird
forciert und ist von großer Bedeutung, um das qualitativ hochwertige Niveau
der Pflege dauerhaft zu erhalten.
„Die Gesamtschau auf den Wirtschaftsplan zeigt, dass im Fischer´s
Seniorenzentrum sehr gut gewirtschaftet wird.“, so Landrat Martin
Bayerstorfer. „Mit dem Neubau für das Betreute Wohnen setzen wir
zusätzlich um, was besonders nachgefragt wird – in unmittelbarer Nähe zum
vollstationären Heimbetrieb, der bei Bedarf in Anspruch genommen werden
kann.“