Ukrainekrise - Ukrayinsʹka kryza

Information zur Verlängerungen von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG, die länger als bis zum 01.02.2023 gültig sind:

Seit dem 05.12.2023 ist die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft. Gemäß dieser Verordnung gelten alle Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit von mindestens 01.02.2024 automatisch bis zum 04.03.2025 weiter, ohne dass es hierzu einer Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde bedarf.

Aufenthaltserlaubnisse mit einer kürzeren Gültigkeit als bis zum 01.02.2024 und Fiktionsbescheinigungen sind von dieser Regelung nicht umfasst. Hier müssten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde um eine Verlängerung bemühen.

Im Bundesgesetzblatt können Sie die Veröffentlichung hier nachlesen. 

Fragen und Antworten

Ankunft der Geflüchteten welche das Landratsamt Erding durch die Regierung von Oberbayern zugewiesen bekommt:

• Meldung bei Reg. Oberbayern (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Meldung bei der zugewiesenen Gemeinde (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Zuweisung der Unterkunft (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Eigentliche Registrierung durch das Landratsamt Erding

• Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Melden Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde an und vereinbaren danach einen Termin mit der Ausländerbehörde Erding unter ukraine@lra-ed.de

Die Bundesrepublik Deutschland setzt derzeit einen EU-Ratsbeschluss um, wonach Menschen, die mit der aktuellen Massenfluchtbewegung aus der Ukraine in die Europäische Union kommen, vorübergehenden Schutz erhalten.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich mit einem biometrischen Reisepass derzeit 90 Tage visumsfrei als Tourist im Bundesgebiet aufhalten. Bei Personen, die sich bereits 90 Tage im Bundesgebiet aufgehalten haben, kann der Touristenaufenthalt für weitere 90 Tage verlängert werden.

Andere Personenkreise, die durch die derzeitige Lage in der Ukraine betroffen sind, können sich an das Landratsamt Erding unter der E-Mail-Adresse auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de wenden, um hierüber Auskünfte zu erhalten.

Als Asylbewerber gelten Sie nur dann, wenn Sie in Deutschland auch bereits einen Asylantrag gestellt haben. Ist dies nicht der Fall, so gelten für Sie obig genannte Ausführungen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Asylantragstellung nicht zwingend erforderlich ist, wenn Sie unter die Regelung des § 24 Aufenthaltsgesetz fallen.

Die EU-Staaten haben sich am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert. Dafür wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Deutschland setzt diese Richtlinie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so - bei Erfüllung der Voraussetzungen - einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser kann zunächst auf bis zu 2 Jahre erteilt werden.

Mit einem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Sollte bereits ein Arbeitsangebot vorhanden sein, melden Sie sich bitte unter: auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de es erfolgt eine vorgezogene Terminvergabe.

Bei dem Termin zur Vorsprache im Landratsamt bitten wir Sie folgendes mitzubringen:
• Reisepass (min. noch 2 Jahre gültig)

• Ausgefüllter Antrag

• Biometrisches Lichtbild

Hinweis: Ohne erfolgten Termin zur Antragstellung ist noch keine Arbeitsaufnahme möglich

Es besteht die Möglichkeit sich an die ukrainische Auslandsvertretung in Deutschland zu wenden, um einen ukrainischen Reisepass zu beantragen.

Sollte Ihr ukrainischer Reisepass in Kürze ablaufen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die ukrainische Auslandsvertretung um den Reisepass verlängern zu lassen.

Sobald Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, welche mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen ist, dürfen Sie einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Davor ist dies leider nicht möglich.

Die entsprechende Fiktionsbescheinigung oder entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde Erding. Sollten bereits ein konkretes Arbeitsangebot vorhanden sein, melden Sie dies bitte vorab unter der E-Mail-Adresse: auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de

Wenn Sie in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, sind wir für Sie da: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Arbeit. Außerdem beraten wir Sie und vermitteln Ihnen konkrete Jobangebote.

Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Oder unter sprungbrett into work Ukraine – Du bist neu in Deutschland und suchst einen Job? (sprungbrett-intowork.de)

Die Schulpflicht der geflüchteten Personen setzt nach dem 3. Monat des Aufenthalts in der jeweiligen Gemeinde ein. Derzeit werden im Landkreis Lösungen zu „pädagogische Willkommensgruppen“ und Brückenlösungen umgesetzt.

Genaue Informationen zum Schulbesuch und zu schulischen Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Und hier: Start - Staatliches Schulamt im Landkreis Erding (schulamt-erding.de)

Das Absolvieren eines Studiums ist in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich möglich.

Die Flüchtlinge, welche von Ihren Haustieren begleitet werden, gehen bitte wie folgt vor:
• Meldung beim Veterinäramt zur Registrierung (Alois-Schießl-Platz 6, 85435 Erding)

• Anschließend gehen Sie mit ihrem Tier zu einem Tierarzt, wo die Tiere untersucht, evtl. „gechipped“ und gegen Tollwut geimpft werden. Auch ein EU-Heimtierausweis wird ausgestellt (Einen Tierarzt in Ihrer Nähe können Sie unter 08122- 58 1071 erfragen)

Genaue Informationen finden Sie hier: merkblatt-haustiere-ukraine.pdf (landkreis-erding.de)

Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an das das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wichtige Informationen finden Sie auch unter: BAMF-NAvI - Integrationskurse.

Erkundigen Sie sich bitte zuvor bei dem zuständigen Ausländeramt ob ein Umzug erlaubt ist, sowie bei dem zuständigen Leistungsträger (z.B. Jobcenter) ob die Mietkosten übernommen werden können.

Alle aktuellen Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Landratsamt/Gesundheitsamt unter folgenden Link: Coronavirus - AKTUELLE INFO | Landkreis Erding (landkreis-erding.de)

In der aktuellen Situation werden viele ehrenamtlich tätige Helfer benötigt. Wenn Sie sich ebenfalls engagieren möchten, können Sie sich hier registrieren: www.freinet-online.de

Sachspenden kann das Landratsamt Erding nicht annehmen. Hierfür möchten wir sie bitten, sich an die jeweiligen Helferkreise vor Ort zu wenden.

Für Informationen zu Leistungen für private Unterkunftsgeber wenden Sie sich bitte an den zuständigen Leistungsträger (z.B. Jobcenter)

Die BAG Landesjugendämter hat die Broschüren "Was Jugendämter leisten" und "Kinderschutz: Was Jugendämter leisten" ins Ukrainische übersetzen und von anderer Stelle qualitätssichern lassen. Die Broschüren sind AUSSCHLIESSLICH DIGITAL abzurufen.

In allen Sprachversionen sind die Broschüren hier zu finden:
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Der jeweilige Direktlink zur ukrainischen Fassung lautet:

"Was Jugendämter leisten" (UKR):
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

"Kinderschutz: Was Jugendämter leisten" (UKR):
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Damit Flüchtlinge und Zuwanderer in unsere Gesellschaft gut integriert werden können, ist es unverzichtbar, dass neben der Sprachschulung auch wichtige Alltagsabläufe und Lebensstile vermittelt werden. Zwar denkt man, wenn es um konkrete Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen geht, nicht unbedingt zuerst an das Thema Abfall. Auch ist die Mülltrennung wohl nicht die größte Sorge von Menschen, die wegen Krieg und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Allerdings kann es durchaus zu Konflikten kommen, wenn sich der Müll vorm Haus stapelt, weil die Hausbewohner nicht wissen, wie das mit der Abfallentsorgung bei uns so funktioniert. Und spätestens nach der Anerkennung/Duldung gehört die richtige Mülltrennung zum Leben bei uns einfach dazu.

Eine Übersicht wie die Mülltrennung in Deutschland funktioniert finden Sie hier ---> Trennschema-Ukrainisch


Das Ausländeramt Erding bietet Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach telefonischer Vereinbarung an. Telefonnummer 08122 / 58 - 17 90

Für jede Person ist zwingend ein separater Termin zu buchen (Beispiel: Eltern mit zwei Kindern benötigen vier Termine).


Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:

Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Internationaler Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag finden Sie hier --> Antrag
2. Reisepass, ID-Karte (Modell 2015)
3. Meldebescheinigung der zuständigen Gemeinde
4. ein biometrisches Passfoto
5. Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine (ggf. vereidigt/übersetzt)