Ukraine


Information zur Verlängerungen von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG, die länger als bis zum 01.02.2026 gültig sind:

Seit dem 28.10.2025 ist die 2. Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) in Kraft. Gemäß dieser Verordnung gelten alle Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit von mindestens 01.02.2026 automatisch bis zum 04.03.2027 weiter, ohne dass es hierzu einer Vorsprache bei der zuständigen Ausländerbehörde bedarf. Die weiteren Informationen können Sie in der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts HIER (externer Link) nachlesen. Aufenthaltserlaubnisse mit einer kürzeren Gültigkeit als bis zum 01.02.2026 und Fiktionsbescheinigungen sind von dieser Regelung nicht umfasst. Hier müssten Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde um eine Verlängerung bemühen.


Information der Ausländerbehörde zur aufenthaltsrechtlichen Behandlung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Інформація від Імміграційного офісу щодо поводження з біженцями з України за законом про проживання: