Schuleingangsuntersuchung
Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) im Landkreis Erding
Die Schuleingangsuntersuchung wurde in den letzten Jahren fachlich weiterentwickelt, um Kinder noch gezielter zu unterstützen. Die überarbeitete Form wird als „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) bezeichnet. Die Untersuchung findet bei der rSEU im vorletzten Kindergartenjahr (im Alter von etwa vier bis fünf Jahren) statt. So bleibt, falls erforderlich, mehr Zeit für eine passende Förderung oder Behandlung bis zur Einschulung.
Im Landkreis Erding wird die rSEU ab dem Frühjahr/Sommer 2026 eingeführt. Während der Einführungsphase können noch nicht alle Kinder eines Jahrgangs im vorletzten Kindergartenjahr zur rSEU eingeladen werden. Die Anpassung erfolgt sukzessive über mehrere Jahrgänge hinweg. Unabhängig vom Zeitpunkt erfolgt die Untersuchung jedoch stets nach dem aktualisierten Verfahren. Die Eltern erhalten rechtzeitig eine schriftliche Einladung mit allen wichtigen Informationen zur rSEU.
Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die rSEU findet weiterhin in den Kindergärten statt. Die Termine werden den Eltern von den Kinderbetreuungseinrichtungen rechtzeitig mitgeteilt.
Sollten Termine im Kindergarten nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit, Ersatztermine im Gesundheitsamt zu vereinbaren.
Untersuchungsablauf
Die Untersuchung beginnt für alle Kinder mit einem Screening durch eine Fachkraft der Sozialmedizin des Gesundheitsamts.
Dies beinhaltet:
- die Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und der bisherigen Entwicklung des Kindes
- die Durchsicht des sog. gelben Heftes (Kinderuntersuchungsheft) und des Impfausweises
- einen Hör- und Sehtest
- ggf. Messung von Körpergröße und Körpergewicht
- die Überprüfung der Sprach- und Sprechfähigkeit
- standardisierte, spielerische Tests zu Vorläuferfähigkeiten des Schreibens, Lesens und Rechnens
- bei Bedarf eine Impfberatung
Schulärztliche Untersuchung / Beratung
Eine schulärztliche Untersuchung und / oder Beratung findet zusätzlich im Gesundheitsamt statt:
- auf Wunsch der Eltern
- bei Fehlen der U-Untersuchung, je nach Alter U8 oder U9
- bei Verdacht auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung (auffälliger Befund beim Screening)
- falls die Schulärztin oder der Schularzt diese für erforderlich hält
Das weitere Vorgehen bespricht die Schulärztin oder der Schularzt mit Ihnen. Gegebenenfalls können noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig sein.
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule.
Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Wichtige Hinweise
- bitte halten Sie sich an vereinbarte Termine und erscheinen Sie pünktlich.
- wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und vereinbaren Sie einen neuen Termin.
Benötigte Unterlagen
- Gelbes Heft (Kinderuntersuchungsheft) mit durchgeführter U8 oder U9 (je nach Alter)
- Impfausweis
- Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
- Hals-Nasen-Ohren- beziehungsweise augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- beziehungsweise Sehtest durchgeführt wurde)
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)
Ja, die reformierte Schuleingangsuntersuchung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Alle Kinder müssen in den zwei Jahren vor der Einschulung an dieser Untersuchung teilnehmen. Falls ein Kind trotz Einladung durch die Sorgeberechtigten nicht zur Untersuchung vorgestellt wird, informiert das Gesundheitsamt das zuständige Jugendamt und übermittelt die entsprechenden personenbezogenen Daten. Diese Mitteilung ist gesetzlich auch vorgeschrieben, wenn die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verweigert wird.
- Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Art. 11, 12 und 15 Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Art. 37 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)
- Gelbes Heft (Kinderuntersuchungsheft) mit durchgeführter U8 oder U9 (je nach Alter)
- Impfausweis
- Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
- Hals-Nasen-Ohren- beziehungsweise augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- beziehungsweise Sehtest durchgeführt wurde)
Nein, allerdings benötigen wir eine Kopie der dort ausgestellten Bescheinigung.
Nein, der Zeitpunkt der Einschulung sowie das Einschulungsalter bleiben unverändert.
Eine schulärztliche Untersuchung findet als verpflichtender Teil der rSEU zusätzlich zum Screening statt:
- bei Fehlen der U-Untersuchung, je nach Alter U8 oder U9
- falls die Schulärztin oder der Schularzt diese für erforderlich hält
- bei Verdacht auf eine nicht altersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung (auffälliger Befund beim Screening). In diesem Fall entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine telefonische Beratung oder eine persönliche Vorstellung notwendig sind.
Selbstverständlich ist eine Vorstellung bei der Schulärztin / dem Schularzt auch auf Wunsch der Eltern möglich.
In solchen Fällen bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen, um Einzelheiten zu klären und über das weitere Vorgehen entscheiden zu können.
Landratsamt Erding
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Mo.-Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Hatton,
Claudia
Fachkraft der Sozialmedizin:
Schuleingangsuntersuchung
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08122 58-1677 | 08122 58-1431 | 004 | claudia.hatton@lra-ed.de |
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Kleinschmidt,
Nikolai
Fachkraft der Sozialmedizin:
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+49 8122 58-1851 | 003.6 | nikolai.kleinschmidt@lra-ed.de |