Hygiene der Trinkwasserversorgung
Leistungsangebot
Beratung und Kontrolle der Hygiene von
- Öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen der Gemeinden und privater Hausbrunnen
- Hausinstallationen von Krankenhäusern Kinderbetreuungseinrichtungen, Altenpflegeheimen, Behindertenheimen
- Wasserversorgungsanlagen in Wasser-, Luft- und Landfahrzeugen
Fachinformation:
Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und kann nicht ersetzt werden. Gewonnen wird Trinkwasser aus Brunnen, Quellen, aus Karst- und Oberflächenwasser. Die Anforderungen an Trinkwasser sind in Gesetzen und Richtlinien, insbesondere durch die Trinkwasserverordnung festgelegt. Die Gesundheitsämter überwachen ständig die Qualität des Trinkwassers.
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch lebenslangen Genuss und Gebrauch die Gesundheit nicht geschädigt wird; es muss deshalb frei sein von Krankheitserregern und von chemisch-toxischen Stoffen; es soll kühl, klar und appetitlich sein und ständig zur Verfügung stehen.
In der Trinkwasserverordnung hat der Gesetzgeber die Pflicht zur Untersuchung, den Untersuchungsumfang auf Krankheitserreger und chemische Substanzen und die Untersuchungshäufigkeit für unterschiedlich große Wasserversorgungsanlagen, Hausbrunnen und Hausinstallationsanlagen festgeschrieben. Abweichungen von den festgesetzten Grenzwerten sind umgehend dem Gesundheitsamt zu melden.
Qualitätskriterien für Trinkwasser
- Wasser kann beim Durchfließen von Bodenschichten die darin enthaltenen fremdartigen Bestandteile (so auch Abfallstoffe oder Abwässer), die gesundheitsschädigende Eigenschaften haben können, aufnehmen. Da Trinkwasser zum Genuss und zur Herstellung von Lebensmitteln Verwendung findet, darf es keine Krankheitserreger und gesundheitsschädigende Stoffe enthalten.
- Wird Trinkwasser aus Brunnenanlagen gewonnen, soll dies aus tiefen und gut gefilterten Brunnen erfolgen. Wasser, das auf Grund seiner Beschaffenheit keiner Behandlung bedarf, ist behandeltem Wasser vorzuziehen. Wird Wasser aus anderen Anlagen als Brunnen gewonnen, ist eine identische Qualität wie bei Brunnenwasser einzuhalten.
Öffentliche Trinkwasserversorgung
Das Gesundheitsamt Erding informiert,
- woher das Trinkwasser in Ihrer Gemeinde kommt,
- welche Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser gestellt werden.
- welche Qualität ihr Trinkwasser hat,
- wer die Qualität des Wassers überprüft,
- welche Anforderungen zum Schutz der Wasserqualität zu beachten sind,
- ob Verwendungseinschränkungen für das Trinkwasser in ihrem Versorgungsbereich bestehen
- bei Fragen zum Schutz ihrer Wasserversorgung bei Plänen zu Wartung und Modernisierung ihrer Anlage
Merkblatt öffentliche Veranstaltungen
Hygieneregeln zur Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen
Im Folgenden finden Sie die entsprechenden aktuellen Merkblätter der twin-Reihe des DVGW:
https://www.dvgw.de/leistungen/publikationen/publikationsliste/trinkwasserinstallation-twin
Anzeige nach §11 TrinkwV
§11 Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Nach § 11 TrinkwV sind Betreiber von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, den Bau, die Inbetriebnahme oder wesentliche Änderungen ihrer Anlage schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Zugang zum Onlineportal:
Landratsamt Erding
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Mo.-Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
|
Bothe,
Kai
Mitarbeiter:
Hygiene der Trinkwasserversorgung
|
+49 8122 58 1443 | +49 8122 58 1431 | 111 | bothe.kai@lra-ed.de |
|
Pritschet,
Maximilian
Mitarbeiter:
Hygiene der Trinkwasserversorgung
|
+49 8122 58 1440 | +49 8122 58 1431 | 113 | maximilian.pritschet@lra-ed.de |
|
Anneser,
Martin
Hygienekontrolleur:
Hygiene der Trinkwasserversorgung
|
+49 8122 58 1858 | +49 8122 58 1431 | 111 | martin.anneser@lra-ed.de |
|
Pöppl,
Alexander
Hygienekontrolleur:
Hygiene der Trinkwasserversorgung
|
+49 8122 58 1442 | +49 8122 58 1431 | 113.6 | alexander.poeppl@lra-ed.de |