Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung besteht nicht, aber im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hat das Landratsamt Erding vorsorglich eine Abkochanordnung an alle Bürgerinnen und Bürger erlassen, die von der Wasserversorgung Walpertskirchen Trinkwasser beziehen.
Das bedeutet, dass das Wasser aus dieser Wasserversorgung ab sofort zum unmittelbaren Genuss (Trinkwasser), zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Säfte, Säuglingsnahrung, Speiseeis, Eiswürfel etc.) oder bei der Behandlung von Lebensmitteln (z.B. Waschen von Salat und Gemüse) nur in abgekochtem Zustand verwendet werden darf. Baden oder Duschen ist nach wie vor unbedenklich, solange keine offenen Wunden bestehen. Kleinere Wunden können mit einem wasserundurchlässigen Pflaster abgedeckt werden.
Alle notwendigen Maßnahmen werden seitens des Wasserversorgers in Kooperation mit dem Landratsamt Erding veranlasst. Wann die Abkochanordnung aufgehoben werden kann, ist noch nicht absehbar. Weitere Informationen folgen kommende Woche, sobald als möglich.
Die Allgemeinverfügung wurde im Sonderamtsblatt Nr 47 vom 8. November 2024 veröffetlicht.