Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm - Erschwernisausgleich; Interessenserkundung 2025
Die Pflegeflächen sind im ganzen Landkreis verstreut und weisen Flächengrößen von 0,1 bis zu mehreren Hektar auf. Es handelt sich vorrangig um feuchte bis sehr nasse Streu- und Feuchtwiesen sowie Magerwiesen in ebenen und stark bewegten, auch hängigem Gelände, die in der Regel einmal jährlich zu mähen sind. Auf einigen Teilflächen sind Biotopstrukturen bzw. Bracheanteile zu erhalten. Überwiegend sind die Flächen in Handarbeit oder mit spezieller Mähtechnik zu bewirtschaften. Das Mähgut ist von den Flächen zu entfernen.
Interessierte Landwirte können sich bis zum 30.12.2024 bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Erding melden. Nähere Auskünfte erteilt die UNB unter der Telefonnummer 08122/58-1262 oder 08122/58-1240.