Bayerisches Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat.
Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen.
Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.
Alle weiteren Informationen über das neue Familiengeld erhalten Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php