Badegewässerprofil
Badegewässerprofil gemäß § 6 der Bayerischen Badegewässerverordnung - Erstellt am: 17.03.2010
Der Begriff "Badegewässer" entspricht dem im allgemeinen Sprachgebrauch "Badestelle" genannten Abschnitt eines Gewässers. Der Begriff "Gewässer" bezieht sich auf das gesamte Oberflächengewässer. Bei sehr kleinen Seen kann das Badegewässer mit dem Gewässer deckungsgleich sein.
1. Allgemeine Angaben
Parameter
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Beschreibung / Bewertung
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Kreisverwaltungsbehörde
(= Ansprechpartner)
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Landratsamt Erding
Abt. 5 Gesundheitswesen
SG 51-1 Infektionsschutz und Umwelthygiene
Siehe unten
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KVB
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Gemeinde / Stadt
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Gemeinde Wörth
VG Hörlkofen
Erdinger Str. 8a
85457 Hörlkofen
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KVB
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Badegewässer
(= Badestelle)
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Wörther Weihe
Strand im Bereich Steg Wasserwachtr
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KVB
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ID Nummer
(ab 2008, erteilt von EU)
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DEBY_PR_ED_0184
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KVB
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Lage der Überwachungsstelle (Gauß-Krüger)
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Rechtswert: 4492123,97
Hochwert: 5348337,5
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KVB
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Allgemeine, nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers
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Die Erholungsfläche "Baggerweiher Wörth" (Wörther Weiher) liegt südwestlich von Wörth bzw. nordöstlich von Wifling im Landschaftsschutzgebiet Sempt-Schwillach-Tal.
Es handelt sich um einen künstlich entstandenen Kiesabbauweiher aus den 60-er Jahren.
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KVB
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Beschaffenheit des Uferbereichs
(Mehrfachnennung möglich)
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Kies
Sand
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Wiese
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KVB
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Infrastruktur an Badegewässer
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Toiletten
Kiosk
Parkplatz
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Liegewiesen
Sonstiges:
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KVB
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Einstufung nach bisheriger EU-Richtlinie im Jahr
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2006 = 1 2007 = 1
2008 = 1 2009 = 1
Einstufung nach jetziger EU-Richtlinie ab Ende 2011
1 = ausgezeichnet, 2= gut, 3 = ausreichend, 4 = mangelhaft
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KVB
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Profil erstellt am
(erstmals bis 24.3.2011)
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17.03.2010
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KVB
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Nächste Überprüfung
(gemäß Anlage 3, Nr. 2)
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01.05.2018
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KVB
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2. Beschreibung (gemäß Richtlinie 2000/60/EG) der relevanten physikalischen, geografischen und hydrologischen Eigenschaften des Badegewässers (A) sowie anderer Oberflächengewässer in dessen Einzugsgebiet, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten (B)
Angaben über die ökologische Zustandsklasse oder Trophiestufe sowie zur Sichttiefe müssen nur dann Bestandteil des Badegewässerprofils sein, wenn nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellte Beschreibungen der Gewässer vorliegen (Seen mit einer Oberfläche von = 0,5 km²) oder falls anderweitig Daten vorliegen.
Die in Nummer 2 und 3 genannten Informationen werden soweit möglich auf einer Karte (z.B. im Maßstab 1:25.000) dargestellt.
A. Eigenschaften des Badegewässers
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Parameter
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Beschreibung / Bewertung
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Art des Sees
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Baggersee
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WWA
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Höhenlage
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479 m ü. NN mittlerer Wasserspiegel
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WWA
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Wasserfläche
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0,028 km2
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WWA
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Maximale Wassertiefe
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7 m
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WWA
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Künstliche Wasserspiegelschwankungen während der Badesaison
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nein
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WWA
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Wassererneuerung
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Grundwasserzustrom bzw. -durchströmung
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WWA
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Ökologische Zustandsklasse (ÖZK) Trophie (gemäß WRRL)
oder
Trophiestufe
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WWA
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Sichttiefe im Mittel
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< 1 m
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1 - 2 m
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> 2 - 5 m
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> 5 m
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WWA
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Sonstiges
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WWA
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B. Fließgewässer im Einzugsgebiet des Badegewässers, die eine Verschmutzungsquelle sein könnten
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Parameter
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Beschreibung / Bewertung
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Fließgewässer:
Größe des Zuflusses
Größe des Einzugsgebiets
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WWA
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Ökologische Zustandsklasse (ÖZK) z.B. Saprobie, Trophie (gemäß WRRL)
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WWA
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3. Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungsursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten
Bei der Ermittlung und Bewertung aller Verschmutzungsursachen ist insbesondere auch die Auswirkung von Starkregen auf den Eintrag von Fäkalkeimen zu bewerten, z.B. Einschwemmung vom umliegenden Grünland nach Ausbringen von Gülle, Eintrag von Überläufen aus der Kanalisation.
Verschmutzungsursachen
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Eintrag, insbesondere von Fäkalkeimen über
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Beschreibung (Lage auf Karte, Art)
Bewertung, insbesondere
Auswirkung von Starkregen
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Fließgewässer
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WWA
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Oberflächenabfluss
(diffuse Einträge)
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Landwirtschaft
Ackerflächen
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WWA
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Abwasser
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WWA
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Weitere Verschmutzungsursachen
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WWA
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4. Sonstige Ursachen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten
Gefährdung der Badenden
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Ursache
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Feststellung / Bewertung
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Gefahr der Massenvermehrung von Cyanobakterien (Blaualgen)
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nicht bekannt
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KVB
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Gefahr der Massenvermehrung von Makrophyten und fädigen Algen
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nicht bekannt
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KVB
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Sichtkontrolle auf Verschmutzungen wie etwa teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle
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keine
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KVB
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Verunreinigungen der Badestelle durch Vogelkot
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keine
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KVB
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Hautausschlag durch Zerkarien (Entenbilharziose / Badedermatitis)
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nicht bekannt
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KVB
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Sonstiges
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nicht bekannt
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KVB
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5. Angaben für den Fall, dass die Bewertung nach Nummer 3 und 4 die Gefahr einer kurzzeitigen oder sonstigen Verschmutzung erkennen lässt
Kurzzeitige Verschmutzung: Eine mikrobiologische Verunreinigung mit Darmbakterien (intestinalen Enterokokken bzw. Escherichia coli), die eindeutig feststellbare Ursachen hat, bei der normalerweise nicht damit zu rechnen ist, dass sie die Qualität der Badegewässer mehr als ungefähr 3 Tage (72 Stunden) ab Beginn der Verunreinigung beeinträchtigt, und für die die Kreisverwaltungsbehörde, wie in Anlage 2 dargelegt, Verfahren zur Vorhersage und entsprechende Abhilfemaßnahmen festgelegt hat.
Sonstige Verschmutzungsursachen: Relevante Verschmutzungen, die länger als ungefähr 3 Tage (72 Stunden) auf die Badestelle einwirken können (z.B. Massenvermehrung von Algen, Verunreinigungen der Badestelle durch Vogelkot).
Für jede zu erwartende kurzzeitige oder sonstige Verschmutzung wird eine eigene Tabelle angelegt.
Kurzzeitige Verschmutzung (Dauer < 72 h)
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Beschreibung / Bewertung
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Voraussichtliche Art, Häufigkeit und Dauer der erwarteten kurzzeitigen Verschmutzung
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KVB
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Während der kurzzeitigen Verschmutzung ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen
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KVB
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Angabe der für diese Maßnahmen zuständigen Stellen und Einzelheiten der Kontaktaufnahme
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KVB
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Einzelangaben zu allen verbleibenden sonstigen (= nicht kurzzeitigen) Verschmutzungsursachen (Dauer > 72h)
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Beschreibung / Bewertung
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Voraussichtliche Art, Häufigkeit und Dauer der Verschmutzungsursache
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KVB
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Ergriffene Bewirtschaftungsmaßnahmen
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KVB
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Zeitplan für die Beseitigung der Verschmutzungsursachen
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KVB
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