Badeweiher
Das Landratsamt möchte aufgrund der Erfahrungen vergangener Sommer auf einige Verhaltensregeln aufmerksam machen:
Insbesondere werden alle Badegäste gebeten, keinen Abfall und auch keine Reste von Lebensmitteln auf dem Gelände zu hinterlassen. Herumliegender Abfall und Essensreste locken nicht nur Wespen, sondern auch Ratten an.Überdies ist es nicht erlaubt in den Erholungsgebieten Feuer zu machen. Tiere dürfen in der Regel nicht mitgebracht werden (Bitte beachten Sie die Zusätze bei den EU-Badegewässern unter "Weitere Informationen", Unterpunkt "Besonderheiten", oder informieren Sie sich vorher bei der zuständigen Gemeinde, den Hilfs- und Rettungsorganisationen vor Ort, oder beim Besitzer) Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass Pferde nicht in den Gewässern gebadet werden dürfen. Veranstaltungen jeglicher Art sind nicht gestattet.Bei Verstößen gegen diese Auflagen können Bußgelder verhängt und Betretungsverbote ausgesprochen werden.Das Landratsamt Erding hofft, dass diese Regeln künftig beachtet werden, damit alle Erholungssuchenden im Sommer angenehme Stunden an den Weihern des Landkreises Erding verbringen können.
Im Landkreis Erding gibt es eine Vielzahl von Seen und Badeweihern, die sich hervorragend zum Baden eignen. Einheimische und Feriengäste haben reichlich Gelegenheit, dem nassen Sport nachzugehen.
Dennoch vergisst man leicht, dass ein natürliches Badegewässer keine Badeanstalt ist. Der ungetrübte Badespaß in natürlichen Gewässern setzt voraus, dass man deren Besonderheiten und die damit verbundenen Risiken kennt und entsprechende Verhaltenshinweise beachtet. So haben natürliche Badegewässer keine Trinkwasserqualität: Krankheitserreger gelangen in Gewässer vor allem über Abwässer, landwirtschaftliche Abschwemmungen aus dem angrenzenden Uferbereich oder über Wasservögel. Diese Krankheitserreger können beim Verschlucken von Wasser vor allem bei Kindern leicht in den menschlichen Körper gelangen und vielfältige Krankheitssymptome auslösen. Daneben können auch Cyanobakterien (Blaualgen) Gesundheitsstörungen verursachen. Deren Wachstum wird durch Eintrag von Nährstoffen und bestimmte Witterungsbedingungen gefördert.
Badegewässer unterliegen der hygienischen Überwachung durch die Gesundheitsbehörden. Die von den Gesundheitsämtern entnommenen Badegewässerproben werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim untersucht
Seit dem Jahr 2008 sind im Landkreis Erding 6 Badegewässer von besonderer Bedeutung wegen der großen Zahl Badender offiziell als EU-Badegewässer im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG ausgewiesen. Die Bayerische Badegewässerverordnung – als Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht – bestimmt die Anforderungen an Überwachung und Einstufung der Qualität der Badegewässer, die Bewirtschaftung hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über die Badewasserqualität.
EU-Badegewässer im Landkreis Erding:
Alle vier Wochen – bei Bedarf auch öfter – werden in der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September folgende EU-Badegewässer von den Hygienebeamten des Gesundheitsamtes Erding überwacht:
Naherholungsgebiet Erding Nord (Kronthaler Weiher), Thenner See, Langenpreisinger Weiher, Wörther Weiher, Moosininger Weiher, Erlensee (Lain) Gemeinde Taufkirchen/Vils
Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes der Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison auf der Grundlage der für die betreffende Badesaison und die drei vorangegangenen Badesaisons ermittelten Daten. Die Überwachungsergebnisse aller bayerischen EU-Badegewässer werden regelmäßig durch die EU-Kommission veröffentlicht (Badegewässerkarte, Einzelergebnisse): Badegewässerqualität in Bayern und finden sich auch unter www.landkreis-erding.de/badeweiher.
Sonstige Badegewässer im Landkreis Erding:
Auch die sonstigen Badeweiher im Landkreis Erding werden in Anlehnung an die Kriterien der Bayerischen Badegewässerverordnung überwacht:
Finsinger Weiher, Lüßer Weiher, Notzinger Weiher, Thalheimer Weiher, Berglerner Badesee, Eittinger Weiher, Zustorfer Weiher.
Die genannten Badeseen werden nicht nur auf Bakterien untersucht. Auch die Sichttiefe des Wassers und der pH-Wert werden aufgezeichnet. Darüber hinaus müssen auch die Liegewiesen, die Kieswege und die sanitären Anlagen sowie eventuell vorhandene Umkleideräume sauber und ordentlich sein.
Badesee Langenpreisinger Weiher (Baisch Weiher)
Wachdienst wird ehrenamtlich bei schönem Badewetter geleistet von:
Wasserwacht Langenpreising
Samstags 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonn- und Feiertags 10.00 bis 18.00 Uhr
Mikrobiologische Risiken an Badegewässern:
Allgemeine Hyperlinks
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Übersicht der EU-Badestellen in Bayern und deren Bewertung - BayernAtlas - Geoportal Bayern
Bayerisches Staatsminiterium der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat - http://www.wwa-fs.bayern.de/
Wasserwirtschaftsamt München - www.landkreis-erding.de/badeweiher
Hier finden Sie in der Badesaison aktuelle Messwerte der Badeseen und Badeweiher im Landkreis Erding, mit Bildern und weiteren Informationen
Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Bothe,
Kai
Hygienekontrolleur
|
+49 8122 58-1443 | +49 8122 58-1431 | 111 | bothe.kai@lra-ed.de |
Pritschet,
Maximilian
Hygienekontrolleur
|
+49 8122 58-1440 | +49 8122 58-1431 | 113 | maximilian.pritschet@lra-ed.de |
Landratsamt Erding
Gesundheitswesen (Gesundheitsamt)
Mo. 7.30 - 12.30 Uhr
Di. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Mi. 7.30 - 12.30 Uhr
Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 14 - 17 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
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Mo.-Do. 7.30 - 12.30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7.30 - 12.30 Uhr