Änderung der Bauschuttsammlung – Abtrennung von potenziell belastetem Bauschutt
Der Landkreis Erding setzt dies um, in dem zukünftig im Bauschuttcontainer zwischen unbelastetem und potenziell belastetem Material unterschieden wird. Wichtig bei der Anlieferung durch die Bürgerinnen und Bürger am Recyclinghof ist also die richtige Vorsortierung von Bauschutt aus den Jahren vor 1994: sämtliche Putze, Mörtel, Fugen und Kleber und Bauschutt mit solchen Anhaftungen sind getrennt von reinen Ziegeln, Beton und Fliesen zu halten. Bei der Annahmekontrolle erfolgt die Einsortierung im Container.
Bitte beachten Sie: es gilt weiterhin die tägliche Anliefermenge von maximal 100 Litern. Größere Mengen und ganze Laderschaufeln sind von der Annahme über die Recyclinghöfe ausgeschlossen. Die Bauschuttsammlung ist über die Müllgebühren finanziert und dient deshalb nur der Entsorgung von Kleinmengen. Für Großmengen sind gewerbliche Entsorger und Bauschuttverwerter zuständig.
Fragen zu diesem Themenbereich beantwortet Ihnen gerne die Abfallberatung des Landratsamtes Erding, unter abfall@LRA-ed.de oder 08122/58-1317.